Neuer versuch... schrotthändler

also nochmal ohne „ich“…

hallo.

mal rein hypothetisch angenommen, eine fiktive person hätte von einem fiktiven schrotthändler eine wurfsendung erhalten (nicht persönlich adressiert), in dem der schrotthändler sein kommen für einen bestimmten tag ankündigt und um bereitstellung des schrotts bis zu einer bestimmten uhrzeit am stichtag bittet.
gleichzeitigt droht er mit anzeige, wenn der schrott durch eine fremdfirma abgeholt wird.

auf welcher rechtlichen grundlage könnte er denn wen anzeigen?
solange nicht explizit ein vertrag zwischen genau dem schrotthändler und genau dem „kunden“ geschlossen wurde, kann’s ihm doch egal sein, wer seinen schrott wem und wann zur verfügung stellt.
oder gilt es bereits als vertrag, wenn die person ihr einverständnis zur schrottabholung dadurch erklärt, daß sie ihren schrott zu eben jenem termin vor’s haus stellt?

gruß

michael

mal rein hypothetisch angenommen, eine fiktive person hätte
von einem fiktiven schrotthändler eine wurfsendung erhalten
(nicht persönlich adressiert), in dem der schrotthändler sein
kommen für einen bestimmten tag ankündigt und um
bereitstellung des schrotts bis zu einer bestimmten uhrzeit am
stichtag bittet.
gleichzeitigt droht er mit anzeige, wenn der schrott durch
eine fremdfirma abgeholt wird.

Darf der Entsorgende überhaupt den Bürgersteig dazu nutzen?
Darf der Schrotti nur auf Grund seines Postwurfs sich darauf verlassen, dass alle abgestellten Gegenstände auch wirklich für ihn bestimmt sind?
Dürfte sich überhaupt irgendjemand darauf verlassen, dass irgendwelche Sachen, die vermeintlich zu Entsorgungszwecken abgestellt wurden, auch durch ihn in Besitz genommen werden dürfen?

Ich würde hier (ich bin Laie!) dreimal NEIN sagen.

auf welcher rechtlichen grundlage könnte er denn wen anzeigen?
solange nicht explizit ein vertrag zwischen genau dem
schrotthändler und genau dem „kunden“ geschlossen wurde,
kann’s ihm doch egal sein, wer seinen schrott wem und wann zur
verfügung stellt.
oder gilt es bereits als vertrag, wenn die person ihr
einverständnis zur schrottabholung dadurch erklärt, daß sie
ihren schrott zu eben jenem termin vor’s haus stellt?

Es gibt ja sowas wie „konkludentes Verhalten“. Also dass ein Vertrag auch durch vertragsgemäßes Handeln zu Stand kommt. Aber jetzt stell Dir mal vor, jemand stellt am Abend Schrott auf die Straße, weil Onkel Winfried den morgen früh abholen will. Wäre ja nicht 100%ig auszuschließen, oder?
Aber aus obigen Gründen würde ich sagen: Das ist Säbelrasseln, mehr nicht.
Ein Aufkleber auf dem Schrott: „Nur zur Abholung durch Firma X“ wäre eindeutig.

(Erinnert mich an einen realen „Fall“: Ich habe mal an einer Verkehrszählung teilgenommen. 8h im Freien an der Landstraße Autos zählen, dazwischen 1h Pause. Ich hatte einen älteren Gartenstuhl (so einer mit Stahlrohrgestell und Plastikbespannung) mitgenommen, aber während der Mittagspause da stehen lassen. Nachher war er weg. Das war ein Autobahnzubringer, Halteverbot. Offenbar hat die täglich vorbeikommende Streckenkontrolle vom Landschaftsverband das als illegal entsorgten Müll aufgefasst. Mist.)

Hallo,

Darf der Entsorgende überhaupt den Bürgersteig dazu nutzen?
Darf der Schrotti nur auf Grund seines Postwurfs sich darauf
verlassen, dass alle abgestellten Gegenstände auch wirklich
für ihn bestimmt sind?

Soweit ich weiß (IANAL), bedürfen solche Sammlungen vorherige Genehmigung durch das zuständige Gemeindeamt o.ä. Müsste auf der Ankündigung draufstehen. Und dann sieht es schon wieder ganz anders aus.

Gruß
eklastic

Hallo,

Darf der Entsorgende überhaupt den Bürgersteig dazu nutzen?

Davon steht ja auch nichts in der Frage und von einem Privatgrundstück hat schon gar niemand etwas wegzunehmen, der nicht dazu beauftragt ist.
Grundsätzlich ist zur Abholung bereitgestellter „Müll“ nicht herrenlos. Aber an dieser Stelle überlasse ich das Feld denen, die sich besser auskennen.

Cu Rene

Hallo,

Grundsätzlich ist zur Abholung bereitgestellter „Müll“ nicht
herrenlos.

Dazu gab es widersprüchliche Gerichtsurteile. Irgendwo im Archiv zu finden. Aber nicht von mir :wink:

Aber an dieser Stelle überlasse ich das Feld denen,
die sich besser auskennen.

Dem schließe ich mich an.

Gruß
loderunner