Hi!
Hab lange gesucht und nix gefunden, deshalb die Frage an euch:
Was passiert mit einem vollstreckbaren Titel, wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wird. Bleibt der Titel wirksam? Kann man vollstrecken? Was ist mit Restschuldbefreiung?
Grüße
Hallo,
Was passiert mit einem vollstreckbaren Titel, wenn das
Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wird. Bleibt der
Titel wirksam? Kann man vollstrecken?
Was ist mit Restschuldbefreiung?
Alles bleibt wie gehabt, weil es ja kein Insolvenzverfahren und deswegen auch keine Restschuldbefreiung gibt. Das einzige, woran man denken sollte, wenn man vollstreckt und tatsächlich etwas erhält ist, dass bei einem Jahre später liegenden Insolvenzverfahren der IV die Befriedigung aus der Vollstreckung einfachst anfechten kann.
Gruß,
Oskar