Hallo,
bedeutet Trennungsjahr eigentlich wirklich ein Jahr?
Wenn einer der Eheleute darauf besteht, dass die Ehe spätestens
nach einem Jahr geschieden wird, ist dann wirklich nach einem Jahr spätestens die Scheidung durch? Oder kann sich das Trennungsjahr durch irgendwelche Umstände verlängern?
Danke für Eure Antworten.
Hallo,
es wird nie geneu ein Jahr dauern. Nach einem Jahr kann man normalerweise den Scheidungsantrag einreichen. Dann gibt das Gericht bei den Rentenversicherungsanstalten den Versorgungsausgleich (Rententeilung) in Auftrag.
Bis das Ergebnis da ist, wird auf jeden Fall gewartet. Das Ergebnis kann durchaus auch ein bis zwei Jahre auf sich warten lassen, wenn einer der beteiligten die von der Rentenversicherung benötigten Unterlagen seeeeehhhhhr schleppend einreicht.
Dann kommt es noch darauf an, um was sonst noch gestritten wir. Vermögensteilung, Hausrat, Sorgerecht, Umgangsrecht usw. usf.
Mir ist ein Fall in meiner Familie bekannt, da dauerte die Scheidung ab Trennung nahezu 7 Jahre. Zugegeben, das ist nicht die Regel, aber sooo selten auch wieder nicht.
Gruß
Ingrid
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Hallo!
Wenn ein Ehegatte nicht geschieden werden will, kann die Ehe zwar trotzdem geschieden werden, aber nur, wenn die Ehegatten mindestens drei Jahre voneinander getrennt gelebt haben (§ 1566 Abs. 2 BGB).
Gruß, Franz