Eine Frau stirbt und hat in ihrem hinterlassenen Testament all ihr Besitztum ihrem Neffen vererbt. Sie war Witwe und kinderlos. Auch ihre Eltern waren schon verstorben. Die einzigen Verwandten, die sie noch hat sind drei Geschwister.
Meine Frage ist nun: Rücken die Geschwister in der Erbfolge „nach vorne“, sodass sie einen Anspruch auf ein Pflichtteil haben?
der Pflichtteilsanspruch „vererbt“ sich nur non den Kinder nach unten, d.h. der Pflichtteilsanspruch vorverstorbener Kinder geht auf die Enkel über. Ein Pflichtteilsanspruch der Geschwister kann nicht entstehen.
Ich weiß nicht, ob Sie das richtig verstaden haben. Das mit den Enkeln ist klar, aber die Frau hatte selber keine Kinder gehabt. Nur der Mann und die Eltern sind schon verstorben und die Geschwister hätten ohne Testament alles geerbt. Nur jetzt wurde alles dem Neffen vererbt.
Bekommen also die Geschwister sicher kein Pflichtteil?
MfG
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Hallo,
wenn ich keine Kinder habe/hatte, gibt/gab es auch keine Enkel.
Dann kann ich mein Vermögen auch dem Tierheim vererben, damit meine überlebenden Haustiere es „gut“ haben. So einfach ist das. Nur hat dann aber das Tierheim dafür meine Grabpflege am Hals.
Wenn ich aber KEIN Testament hinterlassen habe, dann tritt die erweiterte Erbfolge in Kraft und meine Geschwister sind erst mal an der Reihe.
Gruß
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die Sache mit den Enkeln (als Kinder vorverstorbener Kinder) war nur als einzige Ausnahme von dem Grundsatz genannt, dass sich der Pflichtteilsanspruch nicht vererbt. D.h. im vorliegenden Fall gab es keine Kinder, also konnten auch keine vorversterben und damit ihren Pflichtteilsanspruch vererben. Für die tatsächlich vorhandenn gesetzlichen Erben gilt, dass sie weder direkt, noch über ein ererbtes Pflichtteilsrecht Pflichtteilsansprüche geltend machen können.