Anstatt mahnung, gleich inkassko ?

hallo

jemand bestellt aus dem ausland ein bild mit bilderrahmen. er eintscheidet sich für bezahlung nach erhalt der ware.

im ganzen trubel des alltags vergisst er die rechnung zu bezahlen und vergisst es.

nun kommt ein paar wochen später ein brief eines deutschen inkasskounternehmens und will die forderung eintreiben. natürlich ist die forderung viel höher als die ehemalige rechnung des bildes ( inkasskogebühren, etc… )

inwieweit muss man hier sofort zahlen ? ist es nicht üblich das man erst eine mahnung schickt die auf das versäumniss hinweisst ? oder muss man gleich das inkassko akzeptieren und bezahlen ?

wer kennt sich aus ?

inwieweit muss man hier sofort zahlen ?

Das ist eine gute Frage. Zahlen muss man sofort, aber „inwieweit“, das hängt vom Einzelfall ab. Wenn es noch keine Mahnung gab, ist der Käufer vielleicht (!) nicht im Verzug, dann sind auch die Kosten für das Inkasso nicht erstattungsfähig.

Levay

jetzt bin ich aber verwirrt.

Ich dachte immer, eine Mahnung sei nicht nötig.
Wenn man eine Rechnung zu zahlen hat, weiss man das auch. Insbesondere, wenn ein Zahlungsziel festgesetzt wurde sind Mahnungen absolut unnötig (eigentlich nur Kullanz des Gläubigers).

So war das doch(?) oder liege ich da falsch?

Gruss
Jasmin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Grundsätzlich stimmt das (§ 286 III BGB):

„Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.“

Es müssen eben aber auch diese Voraussetzungen gegeben sein.

Levay

hallo

auf der homepage der firma steht das man innerhalb 10 tagen nach erhalt der ware zahlen soll/muss.

welche informationen müssen auf dem brief des inkasskounternehmens überhaupt draufstehen ?

es steht hier nur das die firma eine nicht bezahlte warenlieferung einfordert und der betrag plus gebühren. um welche ware es sich überhaupt handelt ist hier nicht gegeben.
auch kann man sich diese informationen bei dem inkasskount. nicht holen da ihre emailadresse ungültig und ans telefon auch niemand geht.

ist das überhaupt so rechtens ?

es steht nämlich indem brief das man bis zu einem bestimmten zeitpunkt zahlen soll, ansonsten kommt es zur gerichtsverhandlung und man wird verklagt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Huhu!

Grundsätzlich stimmt das ja, aber in Deutschland. Wenn nun aber ein Rechftsfall mit "Jemand bestellt via Internet im Ausland… beginnt, muss man wohl den Sachverhalt dahingehend ergänzen, dass die Anwendung des Rechts von Takatukaland Anwendung findet, nachdem eine MAhnung grundsätzlich entbehrlich ist.

also muss man gleich das inkassko bezahlen ( inkl. alles gebühren ), auch wenn man keine mahnung vom verkäufer des bildes bekommen hat ?

oder kann man direkt die rechnung beim verkäufer bezahlen und das inkasskiunternehmen leer ausgehen lassen ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]