Warum gibt es mündliche Verhandlungen

es ist doch alles schon geschrieben

was kann man noch in einer mündlichen Verhandlung vortragen

doch eigendlich nichts mehr oder ?

oder kann man noch Rechtliche Verflechtungen aufzeigen die man bisher nicht vorbrachte weil man nichts davon gemerkt hat ?

Beispiel… der Beklagte hätte dieses und jenes nicht verschweigen dürfen, hatte aber nichts dergleichen gesagt, weil er wusste das ich von Autos nichts verstehe.

…also Unterstellung von Arglist, weil man erst jetzt die Wichtigkeit versteht, wie das Schweigen des Beklagten, damals beim Abschluss des Rechtsgeschäft .

Vor der Verhandlung wäre man nicht darauf gekommen weil es z.B. zu unübersichlich war - die ganze Sache.

Kevin

Hallo,

die mündliche Verhandlung hat natürlich in der Tat nicht die Bedeutung, die ihr zB. im Fernsehen gerne zugemessen wird. Denn alle relevanten Fakten, Rechtsansichten und Argumentationen werden bereits in den vorbereiteten Schriftsätzen aufgeführt und können im Verhandlungstermin ggf. sogar verspätet sein.

Aber zunächst einmal hat jede Partei das Grundrecht auf rechtliches Gehör und so sollte zumindest in den Hauptverfahren auch ein persönlicher Termin stattfinden. Das ist häufig auch für die Parteien wichtig.

Zudem ist es nun einfach einmal ein Unterschied, ob tatsächliche oder rechtliche Aspekte nur in Schriftsätzen vorgetragen oder in Anwesenheit aller mündlich besprochen werden. Hier wird oftmals vieles klar, was vorher unklar oder missverständlich war. Wenn sozusagen „alle Parteien an einem Tisch reden“, ist es einfach nocheinmal nachvollziehbarer für alle, was raus kommt, als wenn das ganz nur anonym über Schriftsätze läuft.

Und nicht selten bringen ein, zwei konkrete Fragen an die Parteien (also die tatsächlichen, nicht die Anwälte) Licht ins Dunkle, was im Schriftsatz gerne verschwiegen wird.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Außerdem hat es noch den Vorteil, dass sozusagen simultan gesprochen wird. Mit Schriftsätzen könnte/müsste man in vielen Fällen eine halbe Ewigkeit Gegenäußerungen erstatten.

Dann kommt ja noch die Sache mit dem unmittelbaren Beweisverfahren.

Gruß
Tom

Außerdem hat es noch den Vorteil, dass sozusagen simultan
gesprochen wird. Mit Schriftsätzen könnte/müsste man in vielen
Fällen eine halbe Ewigkeit Gegenäußerungen erstatten.

Ja, das meinte ich letztlich auch. Das schafft nochmal Klarheit. Aber möglich wäre natürlich auch das rein schriftliche Verfahren (gibts ja auch).

Dann kommt ja noch die Sache mit dem unmittelbaren
Beweisverfahren.

Das habe ich jetzt mal rausgelassen, weil das Beweisverfahren mit der mündlichen Verhandlung ja eigentlich nichts zu tun hat. Zwar wird dann oftmals im Anschluss daran mündlich verhandelt, aber nach dem bisher Gesagten, wäre auch ein rein nichtmündliches Verfahren möglich, das Beweisverfahren würde dann praktisch dazukommen.

Gruß
Dea

Hallo Kevin,

weil Papier geduldig ist…

Es ist etwas ganz anderes,schriftlich „zu lügen“,das sich die Balken biegen oder das persönlich in der Gegenwart des Kontrahenten zu machen…

Außerdem soll die REALE (und vor allem öffentliche) Verhandlung auch der
„Mauschelei“ einen Riegel vorschieben…
Denn in der Theorie könnte ja jeder Gerichtsaal (egal ob jetzt Zivilverfahren/Strafverfahren/Arbeitsgerichtsverfahren usw.) „Voll“ mit Publikum sein…
Praktisch wirst du aber ( außer bei Medienwirksamen Prozessen ) meistens nur angehende Juristen oder manchmal auch eine Schulklasse im
Gerichtssaal vorfinden.Der normale Bürger der Stadt wird den Gerichtssaal nicht betreten…außer er ist selber Beteiligter.

Hallo,

Sinn der Übung ist;
Im Haupttermin soll der streitigen Verhandlung die Beweisaufnahme unmittelbar folgen
Im Anschluss an die Beweisaufnahme hat das Gericht erneut den Sach- und Streitstand und, soweit bereits möglich, das Ergebnis der Beweisaufnahme mit den Parteien zu erörtern.
Abweichend hiervon;
Im Strafprozess erfolgt daraufhin ein Urteil,mit seinen Rechtsfolgen.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zuerst mal Danke für die Antworten -

Bedeutet das, dass man in der Mündlichen Verhandlung keine Beweise mitbringen darf. Verspätetes Vorbringen. ?

Beispielsweise hätte der Beklagte bei einer Verkauften Ware einen schweren Mangel verschwiegen aber kleine Mängel benannt - ein Kratzer hier und Farbe ab da?
Und der Kläger möchte jetzt
a) Einen Kostenvorschlag vorlegen über die Schadenssumme des „verschwiegenen“ Fehlers. (Ein großes Gehäuseteil gebrochen einer Machine - fast 300€ verschwiegener Schaden leider zu groß zum mitbringen) und möchte im Termin ein Zubehörteil vorlegen, dass dem gegenüber, einen Wert von ca 20€ hat - wenn man es neu kaufen würde was aber nicht nötig ist ein Kratzer - sieht halt nicht schön aus.

Beweise für das Verschweigen des großen Mangels ist erbracht, der Fehler ist/wäre unübersehbar gewesen!
Der Beklagte behauptet halt nur, er habe diesen Mangel nicht als gravierend gesehen. (Gegensatz: Kostenvoranschlag fast 300€)

Kevin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Bedeutet das, dass man in der Mündlichen Verhandlung keine
Beweise mitbringen darf. Verspätetes Vorbringen. ?

Beispielsweise hätte der Beklagte bei einer Verkauften Ware
einen schweren Mangel verschwiegen aber kleine Mängel benannt

  • ein Kratzer hier und Farbe ab da?
    Und der Kläger möchte jetzt
    a) Einen Kostenvorschlag vorlegen über die Schadenssumme des
    „verschwiegenen“ Fehlers. (Ein großes Gehäuseteil gebrochen
    einer Machine - fast 300€ verschwiegener Schaden leider zu
    groß zum mitbringen) und möchte im Termin ein Zubehörteil
    vorlegen, dass dem gegenüber, einen Wert von ca 20€ hat - wenn
    man es neu kaufen würde was aber nicht nötig ist ein Kratzer -
    sieht halt nicht schön aus.

Beweise für das Verschweigen des großen Mangels ist erbracht,
der Fehler ist/wäre unübersehbar gewesen!
Der Beklagte behauptet halt nur, er habe diesen Mangel nicht
als gravierend gesehen. (Gegensatz: Kostenvoranschlag fast
300€)

Hier müssen wir etwas in die Feinheiten des Prozessrechts einsteigen, was ich aber nicht zu ausführlich machen will.

Man muss zunächst zwischen Parteivorbringen und Beweis unterscheiden:

Parteivorbringen ist das, was die Parteien sagen, was passiert ist. Wenn die andere Partei das nicht bestreitet, hat das Gericht das als wahr zu behandelt. Wenn die Partei das bestreitet, muss das Gericht Beweis hierüber erheben (wenn die Partei, die die Behauptung beweisen muss, ein Beweisangebot erbracht hat).

Natürlich kann eine Partei daher einen Kostenvoranschlag vorlegen. Das ist aber kein Beweis sondern Parteivorbringen. Jetzt muss die andere Partei das erstmal sachlich erschüttern, damit das Gericht Beweis erheben müsste. Bei einem so konkreten Vortrag wie der Vorlage eines Kostenvoranschlages einer Werkstatt einfach zu sagen, das ist falsch, geht nun aer nicht, reicht nicht aus. Hier müsste man schon ein Gegengutachten anbringen.

Die Aussage, in der mündlichen Verhandlung werden keine Beweise eingebracht, ist letztlich richtig, aber rein prozessrechtlich bedingt. Denn Beweise werden in unabhängig hiervon durchgeführten Beweisaufnahmeterminen erhoben. Häufig treten die dabei aber anwesenden Parteien danach in die mündliche Verhandlung ein und verhandeln dann über das, was zB. der Zeuge eben ausgesagt hat.

Gruß
Dea

Hallo

Sinn der Übung ist;
Im Haupttermin soll der streitigen Verhandlung die
Beweisaufnahme unmittelbar folgen
Im Anschluss an die Beweisaufnahme hat das Gericht erneut den
Sach- und Streitstand und, soweit bereits möglich, das
Ergebnis der Beweisaufnahme mit den Parteien zu erörtern.
Abweichend hiervon;
Im Strafprozess erfolgt daraufhin ein Urteil,mit seinen
Rechtsfolgen.

Wobei man hier natürlich auch erwähnen muss, dass der Verhandlungstermin im Strafprozess eine ganz andere Bedeutung hat.

Während im Zivilprozess nur das Notwendige besprochen wird und 90% des Prozessstoffes nur in den Schriftsätzen stehen (was auch die weiter unten vorgebrachte lustige Idee der Kontrolle durch Zuschauer völlig ad absurdum führt) kann im Strafprozess im Urteil nur das berücksichtigt werden, was tatsächlich in die Verhandlung eingebracht wurde (durch Verlesen oder Zeugenaussagen). Ein Bezug auf vorhergehende Schriftsätze ist weder hier noch im Urteil möglich.

Gruß
Dea

Gibts das auch … 2 Gütetermine?
Gibt es denn im Haupttermin ein weiteres Parteivorbringen, wenn man z.B ein Beweisstück mitbringen will.

Z.B Den (kaputten) Spiegel eines Autos, den Streitgegenstand ?

Gütetermin war schon im Dezember sagen wir.

und jetzt steht auf der Ladung

zum 23.05.08 bestimmt als Güteverh./Haupttermin !

Was soll denn das, Gütevorschlag wurde Klägerseits damals im Dezember abgelehnt, und jetzt schon wieder Güteverhandlung…???
Kokelt da irgendwas oder ist sowas normal ?

…hätte der Kläger jetzt zufällig einen Beweis für die falsche Behauptung des Beklagten bekommen und wäre echt geknickt wenn der nicht mehr verwendet werden würde.

Kevin

Der Gütetermin ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor der eigentlichen Verhandlung vorgenommen werden. Warum hier offensichtlich 2 Gütetermine vorgenommen werden, weiß ich nicht, aber die schaden ja keinem.

Zum Spiegel: Die Ansicht eines Spiegels durch das Gericht ist eine Beweisaufnahme. Das bedeutet, dass die Partei eine Behauptung aufgestellt hat und hierfür die Ansicht des Spiegels als Beweis angeboten hat.

Das Vorbringen von Tatsachen ist dann nicht verspätet, wenn es nicht früher hätte erfolgen können. Ebenso das Beweisangebot (Anschauen des Spiegels). Wenn das nicht früher ging, dann kann der auch jetzt noch eingebracht werden.

Mehr kann und will ich aber zu dieser offensichtlich konkreten Angelegenheit nicht sagen, da ich den Prozess nicht kenne. Das kann aber alles der eigene Anwalt erklären.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

90% des Prozessstoffes nur in den Schriftsätzen stehen (was
auch die weiter unten vorgebrachte lustige Idee der Kontrolle
durch Zuschauer völlig ad absurdum führt) kann im Strafprozess

nun,da fragt man sich dann aber doch,warum ÖFFENTLICHKEIT seit mehr als 2000 Jahren bei allen DEMOKRATISCHEN STAATEN ein Bestandteil des Prozeßrechtes ist…oder sollten hier nur Arbeitsgelegenheiten
für
-Archichtekten
-Bauunternehmen
usw. für die ganzen Gerichtssäle geschaffen werden???..

Hallo!

Erstens sind Zivilprozesse auch öffentlich, der Unterschied zwischen der Öffentlichkeit im Zivil- und Strafverfahren liegt da eher in gewissen Details. Es ist klar, dass die Öffentlichkeit im Strafprozess stärker ausgesprägt ist, das hat einfach mit unterschiedlichen praktischen Bedürfnissen im Zivil- und Strafprozess zu tun.

Zweitens ist es nicht so, dass seit 2000 Jahren die Prozesse öffentlich sind. Historisch gabs da ganz verschiedene Methoden. Richtig ist, dass der Prozess in demokratischen Staaten heute grundsätzlich (tatsächlich) volksöffentlich sein muss, international auch abgesichert z.B. in Art. 6 EMRK.

Gruß
Tom