Schwarzfahren; Zivil- oder Verwaltungsrecht?

Hallo,

im Buch „Lexikon der Rechtsirrtümer“ von Ralf Höcker auf Seite 207 f steht unter „Schwarzfahren strafbar?“, dass die Strafe für Schwarzfahren kein erhöhtes Beförderungsgeld, sondern ein zivilrechtlicher Anspruch des Verkehrsunternehmens gegen jeden ist, der ohne Fahrkarte in Bus oder Bahn angetroffen wird.

Warum ist das ein zivilrechtlicher und nicht verwaltungsrechtlicher Anspruch? Einen zivilrechtlichen Anspruch kann man doch erst vollstrecken, wenn ein vollstreckbarer Titel (Gerichtsurteil) vorhanden ist, während ich einen Verwaltungsakt sofort vollstrecken kann. Außerdem sind Verkehrsbetriebe doch meist öffentlich-rechtliche Betriebe? Welchen zivilrechtlichen Anspruch könnte in diesem Fall der Verkehrsbetrieb erheben, den er sofort einheben kann?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Warum ist das ein zivilrechtlicher und nicht
verwaltungsrechtlicher Anspruch?

Die Frage verstehe ich nicht ganz. Das Beförderungsunternehmen kann sich das doch nicht aussuchen. Sonst würden ja alle immer auf dem Gebiet des (vermeintlich) günstigeren Verwaltungsrechts handeln. Ein Beförderungsunternehmen ist aber doch keine Behörde!

Einen zivilrechtlichen
Anspruch kann man doch erst vollstrecken, wenn ein
vollstreckbarer Titel (Gerichtsurteil) vorhanden ist, während
ich einen Verwaltungsakt sofort vollstrecken kann.

Nur Behörden können Verwaltungsakte erlassen, § 35 VwVfG.

Außerdem
sind Verkehrsbetriebe doch meist öffentlich-rechtliche
Betriebe?

Wohl eher AGs oder GmbHs.

Welchen zivilrechtlichen Anspruch könnte in diesem
Fall der Verkehrsbetrieb erheben, den er sofort einheben kann?

Das Wort „einheben“ kenne ich nicht. Was meinst du damit? Durchsetzen? Keinen. Er muss halt notfalls das Zivilgericht bemühen.

Levay

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Das Wort „einheben“ kenne ich nicht. Was meinst du damit?
Durchsetzen? Keinen. Er muss halt notfalls das Zivilgericht
bemühen.

Levay

Hallo Levay,

es klang im Text des oben genannten Buches so, als ob das Verkehrsunternehmen einfach auf den Schwarzfahrer zugehen könnte und bei diesem einen zivilrechtlichen Anspruch durchsetzen könnte. Wie du aber schreibst hat der Verkehrsunternehmer zwar einen Anspruch, durchsetzen kann er ihn deshalb ohne ein Zivilgericht aber nicht.#

Was ich des Weiteren nicht verstehe: Wer stetzt die Höhe des zivilrechtlichen Anspruches fest, wenn man nicht das Gericht bemüht? Handelt es sich dabei um eine Vertragsstrafe, wo im Vertrag genau drinnen steht wie viel man bezahlen muss, wenn man schwarz fährt, oder fußen die „Strafen“ für das Schwarzfahren auf eine andere Rechtsgrundlage? Wenn es eine Vertragsstrafe wäre, könnte da nicht das Verkehrsunternehmen extrem hohe „Srafen“ festlegen, z.B. 1.000 € für Schwarzfahrer, die erwischt werden? Wer verhindert, dass das Verkehrsunternehmen unverhältnismäßige Strafen verhängt? Müssen andererseits die Strafen für das Schwarzfahren nicht überall ausgehängt werden, wenn es eine Vertragsstrafe wäre, weil ja der Vertragspartner „Fahrgast“ gleich sehen muss, welchen Vertrag er eventuell konkludent abschließt, in dem er ein Vertrag zu dessen wesentlichen Bestand sicher auch die Vertragsstrafen gehören?

Vielen Dank

Martin

Hallo Martin,

es klang im Text des oben genannten Buches so, als ob das
Verkehrsunternehmen einfach auf den Schwarzfahrer zugehen
könnte und bei diesem einen zivilrechtlichen Anspruch
durchsetzen könnte. Wie du aber schreibst hat der
Verkehrsunternehmer zwar einen Anspruch, durchsetzen kann er
ihn deshalb ohne ein Zivilgericht aber nicht.#

nun, das ist aber bei allen zivilrechtlichen Ansprüchen so. Wenn nicht vereinbarungsgemäß geleistet wird, muß man einen Anspruch über das Gericht bzw. den gerichtsvollzieher durchsetzen.

Was ich des Weiteren nicht verstehe: Wer stetzt die Höhe des
zivilrechtlichen Anspruches fest, wenn man nicht das Gericht
bemüht? Handelt es sich dabei um eine Vertragsstrafe, wo im
Vertrag genau drinnen steht wie viel man bezahlen muss, wenn
man schwarz fährt,

So ist es.

oder fußen die „Strafen“ für das
Schwarzfahren auf eine andere Rechtsgrundlage? Wenn es eine
Vertragsstrafe wäre, könnte da nicht das Verkehrsunternehmen
extrem hohe „Srafen“ festlegen, z.B. 1.000 € für
Schwarzfahrer, die erwischt werden?

Theoretisch schon, zumal der Fahrgast den Beförderungsbedingungen durch Fahrtaufnahme zustimmt. Grundlage der Veranstaltung ist aber dies hier:
http://bundesrecht.juris.de/evo/__12.html

Wer verhindert, dass das
Verkehrsunternehmen unverhältnismäßige Strafen verhängt?

Ergänzend zum oben erwähnten, unterliegen die Fahrtpreise regelmäßig einer Inhaltskontrolle. Die wenigsten Anbieter können machen was sie wollen, sondern betreiben die Strecken nach den Maßgaben einer Ausschreibung von Gebietskörperschaften oder Verkehrsverbünden.

Müssen andererseits die Strafen für das Schwarzfahren nicht
überall ausgehängt werden,

Beförderungsbedingungen unterliegen m.E. den gleichen Vorschriften wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, müssen also ausgehändigt oder problemlos zugänglich sein. Zumindest die Sache mit dem erhöhten Beförderungsentgelt ist aber zumindest hier alle paar Meter zu lesen.

Gruß
Christian

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ergänzend noch:
Hallo,

zum Eintreiben kann ich Dir aus täglicher Erfahrung sagen, dass die Verkehrsbetriebe nicht direkt vollstrecken können (wie z.B. Finanzämter), sondern einen PfÜB beim Gericht beantragen müssen wie jeder andere private Gläubiger auch.

Gruss Hans-Jürgen
***