Vervielfältigung eines Lichtenstein-Posters

Hallo!

Weiß jemand, ob es erlaubt ist, eine JPEG-Datei (z.B. Roy Lichtenstein), die man aus dem Internet auf den PC kopiert hat (einfach über das Kontextmenü, also ohne einen Kopierschutz zu umgehen), als Foto in Posterformat entwickeln zu lassen? Oder verletzt man damit das Urheberrecht?

Danke schon mal im Voraus!

Moin,

Weiß jemand, ob es erlaubt ist, eine JPEG-Datei (z.B. Roy
Lichtenstein), die man aus dem Internet auf den PC kopiert hat
(einfach über das Kontextmenü, also ohne einen Kopierschutz zu
umgehen), als Foto in Posterformat entwickeln zu lassen? Oder
verletzt man damit das Urheberrecht?

Das darf man für private Zwecke tun. Nur dürfen diese Poster nicht veröffentlicht werden oder in einem öffentlichen Kontext gezeigt werden (was bspw. Verwendung für Werbung oder auch Internetseiten einschließt). Aber als Pin-Up über sein Bett darf das jeder hängen.

Gruß,
Ingo

Super, vielen Dank für die Antwort, Ingo.

Gruß,
Sabine

als Foto in Posterformat entwickeln zu lassen?

Nun Ja, das ist aber für denjenigen der diese Dienstleistung annimmt natürlich, eine gewerbliche
Vervielfältigung mit Gewinnabsicht.
Die Vervielfältigung ist aber ein Recht des Urhebers, und er könnte, wenn er es wüßte, natürlich den
entgangenen Gewinn etc. einforden.
Dies ist nicht durch die Privatkopie gedeckt, die greift meinesherachtens nur dann, wenn sich jemand
ein Poster kauft und selbst eine Kopie für sich (oder besten Freunde) anfertigen würde (dies wird dann
über Urheberrechtsabgabe und Verwertungsgesellschaften verteilt).
Nun wer hat aber zuhause schon die entsprechenden Geräte, damit das halbwegs was wird?

Also wird der Dienstleister entweder in seinen Agbs, oder persönlich etc. darauf hinweisen, daß der
Auftraggeber mit der Auftragsvergabe bestätigt, dass er im Besitz der Rechte ist… so oder so ähnlich ist
das meist formuliert,.
In der Praxis überprüft der gewerbliche Auftragnehmer nicht die Richtigkeit der oftmals bewust
falschen Erklärung des Bestellers.
Dies soll aber nicht dazu verleiten die Rechte des, der Urheber zu umgehen.
Ich hab aber einmal ein Urteil gelesen, in dem ein Dienstleister im Einzelfall aktzeptiert wurde.
Ol