Hallo,
mal angenommen wir haben eine Person A und eine Person B in einer Bar.
Person A steht am Tresen und trinkt sich ein Bier, daneben befindet sich Person B und streitet sich mit dem Wirt, weil dieser ihm keinen Schnaps mehr ausschenken will.
In seiner Wut haut die Person B auf Person A ohne Vorwarnung ein.
Person A trägt ein blaues Auge und eine Augapfelprellung davon, muss in der Nacht in KH und kann 2 Tage nicht arbeiten, da dieses Auge zu stark tränt. Am ersten Tag kann Person A fasst gar nichts mit diesem Auge sehen.
Die gesamte Ausheilung dauert 6 bis 7 Wochen.
Nun will sich unsere Person A mit der Person B im Täter-OPfer-ausgleich, außergerichtlich einigen. In welcher Höhe darf Person A das Schmerzensgeld ungefähr ansetzen?
MfG
Manuel
