Gilt Widerrufsrecht nach oder vor Vertragsabschluß

Wird ein Produkt im Internet angeboten, welches man durch das Bestätigen der angegebenen persönlichen Daten, sowie Kontodaten und der Zustimmung der AGB in einen „Kaufvertrag“ umwandelt, so bleibt doch dennoch ein Widerrufsrecht bestehen?

Es ist also vermutlich nicht gültig, dass durch die Besätigung der eigenen Daten, sowie das Akzeptieren der AGB, das Widerrufsrecht im Normalfall sofort erlischt, oder?

Formuliert man in den AGB das Widerrufsrecht wie folgt:
„Dem Nutzer steht ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der WIDERRUFSERKLÄRUNG. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch mit Bestätigung des Aktivierungslinks oder mit der Anmeldung zum Dienst, da hierdurch die Ausführung der Dienste durch den Nutzer veranlasst wird, vgl… § 312d Abs. 3 Nr.2 BGB .“

>> WIDERRUFSERKLÄRUNG:
"Widerrufsrecht: Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an

xxxxxxx

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn flatster mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Anklicken des Aktivierungslinkes oder Anmeldung mittels Zugangsdaten zum Dienst.). "

Laut diesen Angaben besteht also ein Widerrufsrecht, allerdings nur, bevor man den Vertragsabschluss und den AGB zustimmt.
Nach der Zustimmung und dem Abschluss des Vertrages erlischt diese.

Ist diese vorgehensweise möglich? Ein Widerrufsrecht kann doch garnicht nur vor dem Abschluss eines Vertrages herrschen??? Es besteht doch kein Vertragsgegenstand dem man widerrufen könnte.
Ein Widerrufsrecht ist doch nur nach Vertragsabschluss möglich, oder nicht?


Die Frist auf das Widerrufsrecht beginnt an dem Tag, an dem die Belehrung in schriftlicher Form eingegeangen ist. (z.B. per Post oder im Verkaufsraum des Anbieters oder …)

Postscriptum
Wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde, schließe ich auch hiermit ab.

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Hallo (Begrüßung, wird hier gern gesehen),

villeicht hätte der Käufer einmal einen Blick in den zitierten § 312d Abs. 3 Nr.2 BGB werfen sollen. Es ließt sich so, als wenn es sich hier nicht um einen Kaufvertrag handelt. Das Widerrufsrecht gilt aber nicht für alle Vertragsformen. Insofern gilt es zunächst anhand des § 312d Abs. 3 Nr.2 BGB zu klären, welche Widerrufsmöglichkeiten denn überhaupt bestehen.

Gruß (auch der wird hier gern gesehen)

S.J.

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Hallo,

Die Frist auf das Widerrufsrecht beginnt an dem Tag, an dem
die Belehrung in schriftlicher Form eingegeangen ist. (z.B.
per Post oder im Verkaufsraum des Anbieters oder …)

Leider falsch. Schau doch einfach mal ins sogar genannte Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html (Abs.3 Nr.2)
Deutlicher als in den zitierten AGB kann man es doch gar nicht mehr schreiben.
Gruß
loderunner

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