Hallo
Vielleicht weiß einer von euch was. Ich wollte mal nachfragen,ob ein Anwalt jemanden sagen muß, das er ein Schein auf Beihilfe beantragen muß wenn er weiß das derjenige Hartz IV bekommt, damit man es nicht bezahlen braucht.
Hallo
Vielleicht weiß einer von euch was. Ich wollte mal nachfragen,ob ein Anwalt jemanden sagen muß, das er ein Schein auf Beihilfe beantragen muß wenn er weiß das derjenige Hartz IV bekommt, damit man es nicht bezahlen braucht.
…???
Auch Hallo
Normalerweise geht man zuerst zum Amtsgericht und beantragt einen Beratungshilfeschein.
Dazu muß man seinen letzten ALG II-Bescheid dabei haben, seinen gültigen Personalausweis und konkret sagen können, um was es sich handelt.
Dann bekommt man diesen Beratungshilfeschein auch direkt ausgehändigt.
Aber kein Anwalt muß diesen „Schein“ akzeptieren, denn für den Anwalt ist damit nicht viel Geld zu verdienen.
Es ist leider so, Gruß
acuario
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Huhu!
…???
Die Frage war, ob ein Anwalt verpflichtet ist, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungshilfe hinzuweisen.
Die Antwort ist noch klarer als die Frage: Ja, § 16 BORA.
Normalerweise geht man zuerst zum Amtsgericht…
Wäre schön, wenn das wirklich normal wäre. Durchaus üblich und keinesfalls verboten ist es aber auch, dass man gleich zum Anwalt geht und dieser dann zusammen mit seiner Abrechnung den Antrag auf Beratungshilfe für den Mandanten einreicht.
Aber kein Anwalt muß diesen „Schein“ akzeptieren,
Es soll tatsächlich eine Reihe von Kollegen geben, die diesen Unfug überzeugend gegenüber den Ratsuchenden behaupten - manche glauben sogar selbst daran, weil Berufsrecht nun mal kein Pflichtfach an der Uni ist und sie sich nicht vorstellen können, dass es eine Verpflichtung zur Übernahme von Beratungshilfe gibt. Es gibt sie aber, wie man in § 49a BRAO nachlesen kann.
denn für den
Anwalt ist damit nicht viel Geld zu verdienen.
Noch so ein hartnäckiges Märchen. Die Wahrheit ist: Bei Streitwerten bis zu € 900,- verdient der Anwalt mit Beratungshilfe mehr als ohne. Wenn ich an jedem Werktag nur ein einziges neues Beratungshilfemandat bekäme und sonst gar keine, wäre ich umsatzmäßig genau da, wo ich mich bei Aufstellung meines Businessplans gesehen habe.
Und das schöne ist: Die Staatskasse zahlt zwar wann sie will, aber sie zahlt. Da kann das noch so ein armer Schlucker sein, der mir da in der Kanzlei seine Sorgen schildert, es ist ein gutes Gefühl, zu wissen, dass man in dieser Sache keine Mahn- und Vollstreckungskosten einplanen muss.
Hallo worldwidefaber
Vielen Dank für diese umfangreiche Belehrung, die mich nicht mal direkt anging sondern an einen anderen Fragesteller.
Zum Glück hatte ich nicht zu viel dummes Zeug geschrieben, das aber irgenwie doch der Wahrheit im täglichen Umgang entspricht.
Allerdings ist ein Anwalt nur in seiner zumutbaren Tätigkeit von 8% seiner Arbeitszeit verpflichtet, auch sogenannte Sozialfälle zu übernehmen.
Gruß
acuario
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Hallo,
Zum Glück hatte ich nicht zu viel dummes Zeug geschrieben,
aber irgenwie doch der Wahrheit im täglichen Umgang
entspricht.Allerdings ist ein Anwalt nur in seiner zumutbaren Tätigkeit
von 8% seiner Arbeitszeit verpflichtet, auch sogenannte
Sozialfälle zu übernehmen.
Wo steht denn bitte so etwas? Und wie sind „Sozialfälle“ definiert?
Und was meinst Du mit „NICHT ZU VIEL dummes Zeug“? Das ist doch eher subjektiv 
Gruss
Jasmin
Hallo!
Allerdings ist ein Anwalt nur in seiner zumutbaren Tätigkeit
von 8% seiner Arbeitszeit verpflichtet, auch sogenannte
Sozialfälle zu übernehmen.
http://norm.bverwg.de/jur.php?brao,49a
Die Formulierung „Im Einzelfall aus wichtigem Grund“ spricht da irgendwie eine andere Sprache. Ich würde daher gern genaueres über diese 8-Prozent-Hürde erfahren, die der Ratsuchende hier besser unterschreitet.
Einen Anwalt, der sich mit fadenscheiniger Begründung davor drücken möchte, seinen Pflichten nachzukommen und mir Beratungshilfe zu leisten, würde ich allerdings auch ohne nähere Erläuterungen ohnehin nicht mehr weiter an meiner Seite wissen wollen.
Gruß,
Florian.