Darf man Musik von Youtube aufnehmen?

Von: , Frage gestellt am Do, 24. Apr 2008

Hallo!

Man kann ja mit dem Phonostar-Player Musik aus dem Internetradio aufnehmen. Dies ist ja wohl auch erlaubt solange man die Musik nur für private Zwecke verwendet.

Wie sieht es aber bei Youtube oder so aus? Im Prinzip lässt sich mit dem Player ja alles aufnehmen was über die Soundkarte geht.
Darf man denn von Musikvideos die bei Youtube reingestellt wurden die Musik aufnehmen?

Viele Grüße
Maternus

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Darf man Musik von Youtube aufnehmen?

    Darf man denn von Musikvideos die bei Youtube reingestellt
    wurden die Musik aufnehmen?
    Solange du damit kein Urheberrecht verletzt, ja.

  2. Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
    Re: Darf man Musik von Youtube aufnehmen?

    Hallo Maternus,

    habe hier einen ausführlichen Artikel zu dem Thema gefunden:

    http://mrwieland.wordpress.com/2007/05/08/es-geht-au...

    Allerdings würde ich von YouTube nichts mitschneiden, die Qualität lässt zu wünschen übrig und außerdem ist alles in mono.

    Gruß
    Cantharellus

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      OT: Darf man Musik von Youtube aufnehmen?

      Hallo, Allerdings würde ich von YouTube nichts mitschneiden, die
      Qualität lässt zu wünschen übrig und außerdem ist alles in
      mono.
      Wie kommst Du darauf?

      Gruß

      Christian

      • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re: OT: Darf man Musik von Youtube aufnehmen?

        Das hört man doch :-P

        Gruß
        Cantharellus [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Darf man Musik von Youtube aufnehmen?

    Moin, Darf man denn von Musikvideos die bei Youtube reingestellt
    wurden die Musik aufnehmen?

    Wenn der, der sie reingestellt hat das Urheberrecht hat, dann ja. Ansonsten trat ab Januar 2008 eine Gesetzesänderung in Kraft und seitdem ist es illegal, eben auch das Herunterladen und nicht nur der Upload.
    Siehe auch http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/1414...

    Gruss Jakob

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Darf man Inhalte auf Youtube anklicken?

      Hallo Jakob, Darf man denn von Musikvideos die bei Youtube reingestellt
      wurden die Musik aufnehmen?
      Wenn der, der sie reingestellt hat das Urheberrecht hat, dann
      ja. Ansonsten trat ab Januar 2008 eine Gesetzesänderung in
      Kraft und seitdem ist es illegal, eben auch das Herunterladen
      und nicht nur der Upload.
      Siehe auch
      http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/1414...
      Nach dieser Logik müsste bereits das Anklicken eines bei Youtube eingestelten Videos oder Musikstücks illegal sein, wenn im Verlauf des Abspielens Zweifel daran aufkommen, dass die Inhalte tatsächlich auf dem Mist dessen gewachsen sind, der sie eingestellt hat, oder auf dem Mist anderer, die ihn zum Einstellen der Inhalte autorisiert haben.

      Ein Abspielen ohne Download ist nicht möglich, wie jeder mit einem Blick in seinen Browsercache („temporäre Internetdateien“) leicht feststellen kann. Aus dem Browsercache kann man einzelne Dateien auch an andere Orte auf der Festplatte seines Computers verschieben, an denen sie dauerhaft bestehen bleiben. Welchen juristischen Unterschied sollte es machen, an welcher Stelle der Festplatte meines Computers die Downloads abgespeichert sind?

      Da stellt sich mir die Frage: Warum versucht man die passiven Nutzer von Plattformen wie Youtube zu kriminalisieren?

      Warum sperrt man nicht stattdessen einfach die ganze Plattform, wenn alle Indizien dafür sprechen, dass sie von denen, die aktiv Inhalte hochladen, überwiegend unter Missachtung von Urheberrechten, also missbräuchlich benutzt wird?

      Gruß Gernot

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re: Darf man Inhalte auf Youtube anklicken?

        Moin,
        Ein Abspielen ohne Download ist nicht möglich, wie jeder mit
        einem Blick in seinen Browsercache („temporäre
        Internetdateien“) leicht feststellen kann. Aus dem
        Browsercache kann man einzelne Dateien auch an andere Orte auf
        der Festplatte seines Computers verschieben, an denen sie
        dauerhaft bestehen bleiben. Welchen juristischen Unterschied
        sollte es machen, an welcher Stelle der Festplatte meines
        Computers die Downloads abgespeichert sind?

        Das erklär mal den Juristen, die solche Gesetze erarbeiten. Da stellt sich mir die Frage: Warum versucht man die passiven
        Nutzer von Plattformen wie Youtube zu kriminalisieren?

        Man versucht sie ja nicht zu kriminalisieren, sondern, streng nach dem Gesetz, ist es eine kriminelle Handlung. Warum sperrt man nicht stattdessen einfach die ganze
        Plattform, wenn alle Indizien dafür sprechen, dass sie von
        denen, die aktiv Inhalte hochladen, überwiegend unter
        Missachtung von Urheberrechten, also
        missbräuchlich benutzt wird?

        Das habe ich mich auch schon öfter gefragt. Nur ist das ja nicht immer so einfach. Wenn der Anbieter nicht im Einzugsbereich dieses Gesetzes ist, dann kann das Gesetz natürlich nichts unternehmen.
        Youtube sitzt in den USA, die scheren sich nicht um deutsches Urheberrecht ;-)

        Gruss Jakob

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re: Darf man Inhalte auf Youtube anklicken?

        Hallo Gernot Computers die Downloads abgespeichert sind?

        Da stellt sich mir die Frage: Warum versucht man die passiven
        Nutzer von Plattformen wie Youtube zu kriminalisieren?

        Warum sperrt man nicht stattdessen einfach die ganze
        Plattform, wenn alle Indizien dafür sprechen, dass sie von
        denen, die aktiv Inhalte hochladen, überwiegend unter
        Missachtung von Urheberrechten, also
        missbräuchlich benutzt wird?
        Das hat man vor zig Jahren auch mit KAZAA in Holland probiert und ist glorreich gescheitert. Es ist ja einfacher eine Plattform zu sperren, als jeden einzelnen User zu verfolgen... so einfach stellte es sich jedenfalls die MI vor
        Gruß Gernot
        LG
        Mikesch

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