Darf man Inhalte auf Youtube anklicken?
Hallo Jakob,
Darf man denn von Musikvideos die bei Youtube reingestellt
wurden die Musik aufnehmen?
Wenn der, der sie reingestellt hat das Urheberrecht hat, dann
ja. Ansonsten trat ab Januar 2008 eine Gesetzesänderung in
Kraft und seitdem ist es illegal, eben auch das Herunterladen
und nicht nur der Upload.
Siehe auch
http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/1414...
Nach dieser Logik müsste bereits das Anklicken eines bei Youtube eingestelten Videos oder Musikstücks illegal sein, wenn im Verlauf des Abspielens Zweifel daran aufkommen, dass die Inhalte tatsächlich auf dem Mist dessen gewachsen sind, der sie eingestellt hat, oder auf dem Mist anderer, die ihn zum Einstellen der Inhalte autorisiert haben.
Ein Abspielen ohne Download ist nicht möglich, wie jeder mit einem Blick in seinen Browsercache („temporäre Internetdateien“) leicht feststellen kann. Aus dem Browsercache kann man einzelne Dateien auch an andere Orte auf der Festplatte seines Computers verschieben, an denen sie dauerhaft bestehen bleiben. Welchen juristischen Unterschied sollte es machen, an welcher Stelle der Festplatte meines Computers die Downloads abgespeichert sind?
Da stellt sich mir die Frage: Warum versucht man die passiven Nutzer von Plattformen wie Youtube zu kriminalisieren?
Warum sperrt man nicht stattdessen einfach die ganze Plattform, wenn alle Indizien dafür sprechen, dass sie von denen, die aktiv Inhalte hochladen, überwiegend unter Missachtung von Urheberrechten, also missbräuchlich benutzt wird?
Gruß Gernot