Zwangsweise Mitgliedschaft ?

Hallo
wenn jemand eine ärztliche Verordnung für Warmwassergymnasktik bekommt und diese nur von der Rheumaliga angeboten wird, kann dieser Verein jemanden dann „zwangsrekrutieren“?
Ich habe gehört, es gäbe ein Urteil, dass sie das nicht dürfen, doch wo finde ich das?
Und was kann der Kranke dann tun, wenn er falsch beraten, eingetreten, im ersten Quartal des Folgejahres aus beruflichen Gründen austreten muss und nun, endlich informiert, nicht den ganzen Jahresbetrag zahlen will.
Lieben Dank für eure Hilfe
Susanne

nicht die Antwort auf die Frage…

Hallo
wenn jemand eine ärztliche Verordnung für Warmwassergymnasktik
bekommt und diese nur von der Rheumaliga angeboten wird, kann
dieser Verein jemanden dann „zwangsrekrutieren“?
Ich habe gehört, es gäbe ein Urteil, dass sie das nicht
dürfen, doch wo finde ich das?

Mir hat man in der Reha erzählt, dass sowas oft von den Rheumaligen angeboten wird, diese aber zur Kostendeckung zusätzlich die Mitgliedsbeträge brauchen.

Wenn das nicht passt… Warum suchst Du dir, unabhängig von der Rechtslage, nicht eine andere Gynmnastik? Mir zumindest wurde der Anbieter nicht vorgeschrieben.

VG
Monroe