Hallo,
angenommen der befristete Vertrag von Herrn Fleißig in der Firma Naja GmbH wird nicht verlängert. Herr Fleißig und sein Abteilungsleiter Herr Ekel sind froh darüber, da die beiden nicht die besten Freunde sind.
Ein paar Wochen nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen besucht Herr Fleißig seine alten Arbeitskollegen in der Mittagspause in deren Büros. Alle freuen sich und sind glücklich, bis Herr Ekel um die Ecke kommt und Herrn Fleißig anbrüllt und ihn auch auffordert, das Gelände sofort zu verlassen. Doch die Kollegen sagen, dass sie Herrn Fleißig eingeladen hätten, sie sich gerade in der Mittagspause befinden und daher Herr Fleißig bleiben solle.
Muss Herr Fleißig das Gelände sofort verlassen?
Hat Herr Ekel das „Hausrecht“ und kann dadurch die Polizei rufen?
Darf jeder Mitarbeiter das „Hausrecht“ ausüben?
Vielen Dank für Antworten.
LG Fred
angenommen der befristete Vertrag von Herrn Fleißig in der
Firma Naja GmbH wird nicht verlängert. Herr Fleißig und sein
Abteilungsleiter Herr Ekel sind froh darüber, da die beiden
nicht die besten Freunde sind.
Ein paar Wochen nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen
besucht Herr Fleißig seine alten Arbeitskollegen in der
Mittagspause in deren Büros. Alle freuen sich und sind
glücklich, bis Herr Ekel um die Ecke kommt und Herrn Fleißig
anbrüllt und ihn auch auffordert, das Gelände sofort zu
verlassen. Doch die Kollegen sagen, dass sie Herrn Fleißig
eingeladen hätten, sie sich gerade in der Mittagspause
befinden und daher Herr Fleißig bleiben solle.
Muss Herr Fleißig das Gelände sofort verlassen?
Evtl. ja.
Hat Herr Ekel das „Hausrecht“ und kann dadurch die Polizei
rufen?
Das kann man nicht wissen.
Hausrecht hat derjenige, der über die Benutzung von Räumen/Grundstücken entscheiden darf. Das Haurecht kann vom Eigentümer der Firma auch an Angestellte übertragen werden.
Darf jeder Mitarbeiter das „Hausrecht“ ausüben?
Nur, wenn es ihm übertragen wurde.
Das Unternehmen muss es nicht dulden, dass ausgeschiedene Mitarbeiter sich nach wie vor in der Firma tummeln und kann den ausgeschiedenen Mitarbeitern das Betreten des Firmengeländes untersagen.
Die Belegschaft kann sich privat treffen und muss hierzu nicht das Firmengelände oder die Büros nutzen.
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