Heirat zwischen zwei Frauen

Hallo,

nehmen wir mal an, zwei Frauen wollen heiraten, eine deutsche und eine afrikanische Studentin. Wird das nach einer Heirat genauso gehandhabt wie Männlein Weiblein? Sprich, Aufenthaltsgenehmigung bzw deutscher Pass irgendwann, sofortige Arbeitsgenehmigung(oder wie lange geht das?).
Läuft das mit der Lohnsteuer genauso?

Vielen dank für eure Antworten

Gruß
cas

Hallo,

in Deutschland dürfen gleichgeschlechtliche Menschen nicht heiraten. Sie dürfen allerdings eine sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Diese hat praktisch alle Pflichten aber nur einen Teil der Rechte einer Ehe. Die ganze Sache ist im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt. Einen detaillierten Ratgeber dazu gibt es auf der Internetseite des LSVD (Lesben- und Schwulenverband Deutschland).
http://typo3.lsvd.de/77.0.html

Ausländeraspekt:
http://typo3.lsvd.de/277.0.html

Was die Einkommensteuer angeht, werden Lebenspartner wie Ledige behandelt:
http://typo3.lsvd.de/209.0.html

Gruß,

Myriam
„verpartnert“ seit 2005

OT ‚Homo-Ehe‘ grrr

zum Einstieg:
http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/f…

Nichts gegen Deinen Beitrag, aber wenn ich das hier lese

„Allerdings hat der Gesetzgeber Ende 2000 mit dem Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft die sogenannte „Homo-Ehe“ ermöglicht.“

schwillt mir der Kamm und ich will auf dieser Seite gar nicht mehr informiert werden. Meinungsmachende Ausdrücke auf BLÖD-Niveau haben auf Ratgeberseiten mMn nichts verloren.

Gruß,

Myriam

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