Antwort von
nach 3 Stunden
hilfreich
Dankäää, aber.....
vielleicht könntest du mir noch nen Tip geben, wie man diese Anwältin sonst noch "aus dem verkehr" ziehen könnte ;o)))
der Fall:
Ich ahtte diese Person in einem Rechtsstreit beauftragt, allerdings etwas spät (mein Fehler, aber vermutlich trotzdem von ihr falsch angegangen). Am Anfang der zweiten Instanz gab es Ärger (auch in anderen Fällen) worauf die Zusammenarbeit von mir beendet werden mußte!
Für diesen Fall hatte sie nen Korrospondenzanwalt eingeschaltet, wobei aber ausdrücklich Gebührenteilung vereinbart wurde (wie auch in einem anderen Falle)!
Nachdem ich ihr das Mandat entzogen hatte wollte sie auf einmal für beide Anwälte die volle Gebühr, was nach Vorlage des Sachverhaltes vom Gericht erstmal abgewiesen wurde! (Bis heute wurde auch keine Klage von dieser Person deswegen eingereicht)
Entscheiden war wohl, daß ich den Fall gewonnen hatte und daher eh nicht hätte zahlen müßen!
Dieses Vorgehen ist ja wohl eindeutig kriminell und daher hab ich die Staatsanwaltschaft angeschrieben sowie die Anwaltskammer Hamm (geht heute raus)
Kann ich sonst nochwas machen bzw. worauf muß man da achten?!?
Gruß
Bernd