Kann AG sich selbst kaufen? Wem gehört sie dann?

Ich frage nur aus Neugier und allgemeinem Interesse. Eine AG kann ja auch Aktien kaufen. Kann sie auch ihre eigenen Aktien kaufen? Auch alle? Und wem gehört sie dann? Oder, falls das nicht geht, etwas komplizierter: AG A kauft alle Aktien von AG B. AG B kauft alle Aktien von AG C. Und AG C kauft alle Aktien von AG A. Wem gehören die die drei AGs dann? Oder sind sie dann herrenloses Niemandseigentum?

Ich frage nur aus Neugier und allgemeinem Interesse. Eine AG
kann ja auch Aktien kaufen. Kann sie auch ihre eigenen Aktien
kaufen?

Ja, tun viele Firmen auch.

Auch alle?

Ja, selbstverständlich

Und wem gehört sie dann?

Sozusagen sich selber. Es gibt durchaus AGs, deren Aktien nicht im freien Verkehr gehandelt werden. Eine andere Möglichkeit wäre z.B., dass eine Firma sich umwandelt in eine AG, die Aktien aber ausschließlich von den eigenen Mitarbeitern gekauft werden können. Dann gehört die AG eben den Mitarbeitern.

Oder, falls das
nicht geht, etwas komplizierter: AG A kauft alle Aktien von AG
B. AG B kauft alle Aktien von AG C. Und AG C kauft alle Aktien
von AG A. Wem gehören die die drei AGs dann? Oder sind sie
dann herrenloses Niemandseigentum?

Die gehören sich dann eben gegenseitig, gehen tun das durchaus.

Ralph

Ich kann mir nicht vorstellen, daß es Firmen gibt, die keinem Menschen gehören. Na ja, ich bin ja auch kein Rechtsexperte. Aber wenn die AGs sich selbst gehören, wer kommt dann zur Vollversammlung, um abzustimmen, wer als nächstes Geschäftsführer der drei AGs werden soll, falls der, der es vorher war, kündigt? Ist das bei einer GmbH auch möglich? Gibt es neben der Ein-Mann-Gesellschaft auch noch die Null-Mann-Gesellschaft?

Ich kann mir nicht vorstellen, daß es Firmen gibt, die keinem
Menschen gehören.

Es gibt auch Menschen, die keinem Menschen gehören, und das ist auch gut so, denn Menschen sind, ebenso wie Aktiengesellschaften, keine Sachen, sondern Personen, wobei das Gesetz die Menschen als „natürliche Personen“ und die Gesellschaften als „juristische Personen“ bezeichnet. Wer eine Aktie einer AG kauft, erwirbt damit nicht das Teileigentum an der AG, sondern eben nur eine Aktie. Was ihm dann gehört, sind nur gewisse Rechte und Pflichten gegenüber der Gesellschaft; zu diesen zählt aber nicht das Eigentum.

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Hallo

Es gibt auch Menschen, die keinem Menschen gehören, und das
ist auch gut so, denn Menschen sind, ebenso wie
Aktiengesellschaften, keine Sachen, sondern Personen, wobei
das Gesetz die Menschen als „natürliche Personen“ und die
Gesellschaften als „juristische Personen“ bezeichnet. Wer eine
Aktie einer AG kauft, erwirbt damit nicht das Teileigentum an
der AG, sondern eben nur eine Aktie. Was ihm dann gehört, sind
nur gewisse Rechte und Pflichten gegenüber der Gesellschaft;
zu diesen zählt aber nicht das Eigentum.

Naja, also ganz so einfach ist es auch nicht und der Einwand ist durchaus berechtigt.

Natürlich ist eine Aktie ein verbrieftes Recht, faktisch ist der Aktionär aber wie ein Eigentümer und hat daher auch die diesem zukommenden Rechte (nach Deiner Definition gehört keine Gesellschaft irgendwem, auch der Geschäftsanteil eines GmbH Gesellschafters ist letztlich natürlich nur ein Recht, so ist es aber nicht gedacht).

Und während ein Mensch die Grundentscheidungen seines Lebens selbst treffen kann, ist das bei der AG eben nicht so, denn hier ist die Hauptversammlung für diese Entscheidungen zuständig, eben weil ihnen die AG „gehört“. Der Einwand, dass die Hauptversammlung über die maßgeblichen Geschäftsvorgänge der AG entscheidet, gleichzeit aber die AG ihre eigene Hauptversammlung darstellt, ist daher vollkommen berechtigt.

Und aus genau diesem Grunde kann eine AG ja auch nur einen geringen Bruchteil der eigenen Aktien selbst erwerben. Während der Erwerb eigener Anteile früher bei der AG gänzlich verboten war und auch heute noch bei der GmbH generell verboten ist, wurde das aus praktischen, insbesondere wirtschaftlichen Erwägungen bei der Finanzierung, inzwischen etwas aufgelockert. Das ist aber eine Ausnahme von dem noch immer bestehenden Grundsatz: Kein Erwerb eigener Anteile durch eine Kapitalgesellschaft.

Gruß
Dea

Na also, genau das ist ja meine Vermutung, daß sich eine AG oder GmbH, auch wenn sie eine „Person“ ist, eine juristische nämlich, nicht selbst gehören darf. Aber wenn jemand (vielleicht ein Krimineller) dieses Verbot umgeht, mit dem anfangs erwähnten Dreiecktrick, geht es dann doch, oder was passiert dann? Ob das schon mal jemand versucht hat?

??? Das müsste ja eine kriminelle AG sein…

Also hier befinden wir uns nicht wirklich im Bereich der Kriminalität, sondern des normalen Gesellschaftsrechts.

Und das Verbot des Erwerbs eigener Anteile außerhalb der genannten Ausnahmen führt lediglich dazu, dass der „Erwerb“ der Anteile unwirksam ist.

Gruß
Dea

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Hallo,

Und aus genau diesem Grunde kann eine AG ja auch nur einen
geringen Bruchteil der eigenen Aktien selbst erwerben. Während
der Erwerb eigener Anteile früher bei der AG gänzlich verboten
war und auch heute noch bei der GmbH generell verboten ist,
wurde das aus praktischen, insbesondere wirtschaftlichen
Erwägungen bei der Finanzierung, inzwischen etwas
aufgelockert. Das ist aber eine Ausnahme von dem noch immer
bestehenden Grundsatz: Kein Erwerb eigener Anteile durch eine
Kapitalgesellschaft.

das habe ich aber anders gehört:
http://bundesrecht.juris.de/aktg/__71.html
http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/__33.html

Kurz: Der Erwerb aller eigenen Anteile ist unter bestimmten Umständen durchaus möglich.

Die Frage der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist auch schnell beantwortet: Das Unternehmen stellt jemanden ab, der von Vertretungsberechtigten entsprechend bevollmächtigt wird.

Alles halb so wild, wenn auch im ersten Moment ungewohnt.

Gruß
Christian

Ich frage nur aus Neugier und allgemeinem Interesse. Eine AG
kann ja auch Aktien kaufen. Kann sie auch ihre eigenen Aktien
kaufen? Auch alle? Und wem gehört sie dann? Oder, falls das
nicht geht, etwas komplizierter: AG A kauft alle Aktien von AG
B. AG B kauft alle Aktien von AG C. Und AG C kauft alle Aktien
von AG A. Wem gehören die die drei AGs dann?

Die einzelnen Gesellschaften derjenigen Gesellschaft, die die Aktien hat.

Ansonsten:
/t/kann-ag-sich-selbst-kaufen-wem-gehoert-sie-dann/4…

Gruß
Christian

Vergiß den Kriminellen, das war doch nur ein Beispiel! Ich meine, rein theoretisch, wenn z.B. GmbH A alle Anteile von B kauft, und B alle Anteile von C, und so weiter, bis schließlich Z alle Anteile von A kauft, dann kann doch keiner mehr nachprüfen und zurückverfolgen, ob da was unwirksam war. Und dann gehören die 26 GmbHs sich selbst. Oder nicht? Oder was? Oder weiß das keiner so genau?

Vergiß den Kriminellen, das war doch nur ein Beispiel! Ich
meine, rein theoretisch, wenn z.B. GmbH A alle Anteile von B
kauft, und B alle Anteile von C, und so weiter, bis
schließlich Z alle Anteile von A kauft, dann kann doch keiner
mehr nachprüfen und zurückverfolgen, ob da was unwirksam war.

Was soll denn unwirksam gewesen sein und wieso soll man nicht mehr nachvollziehen können, was passiert ist?

Und dann gehören die 26 GmbHs sich selbst. Oder nicht?

A gehört Z, B gehört A, C gehört B usw. Alles unter Maßgabe, daß die Käufe nach den genannten Paragraphen wirksam waren.

Gruß
Christian

Hallo,

Und aus genau diesem Grunde kann eine AG ja auch nur einen
geringen Bruchteil der eigenen Aktien selbst erwerben. Während
der Erwerb eigener Anteile früher bei der AG gänzlich verboten
war und auch heute noch bei der GmbH generell verboten ist,
wurde das aus praktischen, insbesondere wirtschaftlichen
Erwägungen bei der Finanzierung, inzwischen etwas
aufgelockert. Das ist aber eine Ausnahme von dem noch immer
bestehenden Grundsatz: Kein Erwerb eigener Anteile durch eine
Kapitalgesellschaft.

das habe ich aber anders gehört:
http://bundesrecht.juris.de/aktg/__71.html
http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/__33.html

Kurz: Der Erwerb aller eigenen Anteile ist unter bestimmten
Umständen durchaus möglich.

Da hast Du recht. Für die AG hatte ich die Ausnahme ja auch genannt. Bei der GmbH bezog mich hier nur auf das Stammkapital.

Die Frage der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist
auch schnell beantwortet: Das Unternehmen stellt jemanden ab,
der von Vertretungsberechtigten entsprechend bevollmächtigt
wird.

Naja, das ist ja nicht der entscheidende Aspekt. Dass das vertretungsrechtlich geht, ist natürlich rechtlich kein Problem. Das Problem liegt in dem Widerspruch, dass es an sich dann kein willensbildendes Organ mehr gibt. denn die GmbH handelt aufgrung der Entscheidungen ihrer Gesellschafter, die dem Geschäftsführer Anweisungen geben (ggf. durch die Satzung). Wenn die GmbH aber nun selbst Gesellschafter ist, entsteht ein rechtliches Paradox, dass es keinen Entscheidungsträger mehr gibt, außer letztlich dem Geschäftsführer. Und das war so nicht gewollt.

Das ist aber gewahrt, solange das Stammkapital nicht von der GmbH übernommen wird.
Alles halb so wild, wenn auch im ersten Moment ungewohnt.
Wie gesagt, letztlich doch. Daher kann eine Kapitalgesellschaft sich nicht ganz selbst gehören, bzw. bei der AG nur ganz ausnahmsweise.

Gruß
Dea

Hallo,

das habe ich aber anders gehört:
http://bundesrecht.juris.de/aktg/__71.html
http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/__33.html

Kurz: Der Erwerb aller eigenen Anteile ist unter bestimmten
Umständen durchaus möglich.

Da hast Du recht. Für die AG hatte ich die Ausnahme ja auch
genannt. Bei der GmbH bezog mich hier nur auf das
Stammkapital.

Das vestehe ich jetzt nicht. Auch bei der GmbH ist der Erwerb der eigenen Anteile möglich, also auch des Stammkapitals.

Naja, das ist ja nicht der entscheidende Aspekt. Dass das
vertretungsrechtlich geht, ist natürlich rechtlich kein
Problem. Das Problem liegt in dem Widerspruch, dass es an sich
dann kein willensbildendes Organ mehr gibt. denn die GmbH
handelt aufgrung der Entscheidungen ihrer Gesellschafter, die
dem Geschäftsführer Anweisungen geben (ggf. durch die
Satzung). Wenn die GmbH aber nun selbst Gesellschafter ist,
entsteht ein rechtliches Paradox, dass es keinen
Entscheidungsträger mehr gibt, außer letztlich dem
Geschäftsführer. Und das war so nicht gewollt.

Auch das verstehe ich nicht. Da der Erwerb des Stammkapitals möglich ist, ist auch die Vertretung auf der Gesellschafterversammlung durch die Gf oder Bevollmächtigte möglich.

Wie gesagt, letztlich doch. Daher kann eine
Kapitalgesellschaft sich nicht ganz selbst gehören,

Diese Aussage steht im Widerspruch zu den verlinkten §§.

bzw. bei
der AG nur ganz ausnahmsweise.

Sagen wir doch lieber „bei beiden Rechtsformen unter bestimmten Umständen“. „Ausnahmsweise“ ist mir zu unjuristisch :smile:

Gruß
Christian