Telefonauskunft - Kosten bei Erfolglosigkeit

Hallo Ihr Rechtsgelehrten!

Manchmal braucht man ja eine Telefonauskunft, z.B. wenn unterwegs kein Telefonbuch zur Hand ist. Die wollen ja inzwischen richtig viel Geld für ihre Leistungen.

Nun kamen mir aber folgende Fragen auf:

Was ist mit den Kosten, wenn die angefragte Firma keine Auskunft geben kann, z.B. weil die angefragte Nummer wegen Widerspruch des Kunden, in elektronischen Auskunfteien geführt zu werden, nicht rausgegeben wird?

Wird eine Leistung damit erbracht, daß man eine Minute mit einem Menschen dort telefoniert, der einem dann sagt, die Nummer gibts nicht? Oder ist die Leistung erst dann erbracht, wenn man die Nummer hat. Deswegen hat man ja schließlich angerufen.

Würde mich brennend interessieren, schließlich ist bei weitem nicht jeder Anruf bei so einer Nummer erfolgreich.

Vielen Dank schon mal.

Hans

Hallo,

Wird eine Leistung damit erbracht, daß man eine Minute mit
einem Menschen dort telefoniert, der einem dann sagt, die
Nummer gibts nicht? Oder ist die Leistung erst dann erbracht,
wenn man die Nummer hat. Deswegen hat man ja schließlich
angerufen.

es wird ein Dienst- und kein Werkvertrag abgeschlossen, d.h. Vertragsgegenstand ist die Erbringung einer Dienstleistung (suchen) und kein Werk (das Auffinden der Telephonnummer). Der Telephononkel hat seine Dienste geleistet, nun heißt es Zahlemann und Söhne.

Vielleicht hilft ein kleines Beispiel: Es regnet, Du hast Langeweile, erfindest einen Menschen in Bad Salzdettfurt und rufst nun die Auskunft an, die sich mit Deinen Angaben genauso scheckig sucht wie Du Dich gleichzeitig lachst. Meinst Du, daß man für so ein Gespräch bezahlen müssen sollte?

Gruß
Christian

Hallo

es wird ein Dienst- und kein Werkvertrag abgeschlossen, d.h.
Vertragsgegenstand ist die Erbringung einer Dienstleistung
(suchen) und kein Werk (das Auffinden der Telephonnummer).

Das bedeutet, daß Dienstleistungsunternehmen dem Kunden keinen Erfolg schulden? Das kann ich nur schwer akzeptieren, verstehen werde ich diese Logik nicht.

Noch dazu würde man erst auf der Rechnung sehen, was das Gespräch kostet. Anders als bei einer 0900 Nummer, wo vor Beginn der Abrechnung die Kosten genannt werden müssen. Wo erfährt man z.B. (ohne Internet), was ein Anruf bei der 11833 oder 11880 kostet?

Meinst Du, daß
man für so ein Gespräch bezahlen müssen sollte?

Für diesen böswilligen Anruf natürlich schon. Mein Beispiel zielte aber klar nicht auf solche Scherze.

Danke erstmal, Exc, vielleicht hat ja noch jemand eine Meinung dazu.

Hans

Hallo,

es wird ein Dienst- und kein Werkvertrag abgeschlossen, d.h.
Vertragsgegenstand ist die Erbringung einer Dienstleistung
(suchen) und kein Werk (das Auffinden der Telephonnummer).

Das bedeutet, daß Dienstleistungsunternehmen dem Kunden keinen
Erfolg schulden?

ich sprach nicht von Dienstleistungsunternehmen im allgemeinen, sondern von Deinem Beispiel im speziellen. Daß es da keine Erfolgsgarantie geben kann, hatte ich mit meinem Beispiel doch eigentlich erläutert.

Noch dazu würde man erst auf der Rechnung sehen, was das
Gespräch kostet. Anders als bei einer 0900 Nummer, wo vor
Beginn der Abrechnung die Kosten genannt werden müssen. Wo
erfährt man z.B. (ohne Internet), was ein Anruf bei der 11833
oder 11880 kostet?

http://www.t-home.de/Produkt_PK_Keyword_Tariftabelle…
http://www.teltarif.de/a/telegate/auskunft.html

man für so ein Gespräch bezahlen müssen sollte?

Für diesen böswilligen Anruf natürlich schon. Mein Beispiel
zielte aber klar nicht auf solche Scherze.

Und wie sollte das der Anbieter unterscheiden? Auch bei einem solchen Scherz könnte man behaupten, es handele sich um eine reale Person.

Im Prinzip erwartest Du, daß die für Dich umsonst arbeiten. Immerhin gibt es genug Menschen, die ihre Telephonnummer nicht öffentlich machen. Das ist aber das Problem des Suchenden und nicht der Auskunft.

Gruß
Christian

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Danke erstmal, Exc, vielleicht hat ja noch jemand eine Meinung
dazu.

Hier geht es nicht um Meinungen, sondern um eine Rechtsfrage. Und die hat exc zutreffend beantwortet…

Moin,

Das bedeutet, daß Dienstleistungsunternehmen dem Kunden keinen
Erfolg schulden? Das kann ich nur schwer akzeptieren,
verstehen werde ich diese Logik nicht.

Warum? Die Dienstleistung (nämlich das Suchen) wurde doch erbracht.
Und wenn es nix zu finden gibt kann ja der Anbieter nichts dafür.

Gruss Jakob

Vielen Dank euch Dreien!

Vielen Dank an Christian, Jakob und Wotan für eure Erklärungen.

Hans