Angenommener Fall.
Person A betrügt Person B um 8.000 Euro. Person A wird vom Gericht zu 4 Monaten Freiheitstrafe auf 3 Jahren Bewährung verurteilt. Person A muss die Summe in Raten a 200 Euro zurück zahlen.
Person A zahlt nicht.
Wie läuft es jetzt weiter? Kann Person A die Summe auch komplett absitzen? Wenn ja, erhält Person B dann überhaupt das Geld.
Wie läuft das dann.
Das Gericht ist mittlerweile davon in Kenntniss gesetzt das Person A nicht zahlt und will tätig werden, sagt aber nicht was sie machen wollen.
Huhu!
Angenommener Fall.
Person A betrügt Person B um 8.000 Euro. Person A wird vom
Gericht zu 4 Monaten Freiheitstrafe auf 3 Jahren Bewährung
verurteilt. Person A muss die Summe in Raten a 200 Euro zurück
zahlen.
Also, um es mal zu sortieren: A ist gar nicht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, sondern zu einer Freiheitsstrafe. Die Raten leistet A direkt an B als Schadensersatz, nicht als Strafe. Vermutlich ist die Zahlung in Raten zu einer Bewährungsauflage gemacht worden.
Das Gericht ist mittlerweile davon in Kenntniss gesetzt das
Person A nicht zahlt und will tätig werden, sagt aber nicht
was sie machen wollen.
Muss es ja auch nicht. Vermutlich wird es über den Widerruf der Bewährung verhandeln, A läuft also Gefahr, für vier Monate hinter Gittern zu landen oder die Zahlung wieder aufzunehmen.
ja sorry, falsch ausgedrückt, oder unwissenheit 
Person A wäre doch dann aber nicht von der Zahlung befreit wenn diese die 4 Monate abgesessen hat oder? Oder muss das dann wieder Zivilrechtlich eingeklagt werden?
Person A wäre doch dann aber nicht von der Zahlung befreit
wenn diese die 4 Monate abgesessen hat oder?
Natürlich nicht. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
Oder muss das
dann wieder Zivilrechtlich eingeklagt werden?
Wieso „wieder“? Ist es denn schon eingeklagt worden? Wenn ja, dann kann nicht noch mal Klage erhoben werden. Wenn nein, dann ist das natürlich möglich.
Levay