Hallo,
unten habe ich schon einiges über die Anfechtung der Vaterschaft eines Kindes gelernt.
Nun noch eine Frage: Kann nur der Vater selbst die Vaterschaft anfechten?
Konstruierter Fall: Ehepaar lässt sich scheiden, es existieren zwei Töchter. Der Ehemann ist juristisch und biologisch Vater der älteren Tochter. Er ist NICHT biologischer Vater der jüngeren Tochter, hat aber zu Lebzeiten die Vaterschaft nie angezweifelt. Niemand in der Verwandtschaft wusste um diese Umstände.
Nun ist der gute Mann gestorben. Seine Witwe (2. Ehe) findet in seinen Papieren Hinweise (Tagebuch des Mannes, Brief der Mutter usw.), dass die jüngere Tochter nicht seine leibliche Tochter ist. Witwe will dieser Tochter nun den Erbteil nicht auszahlen und praktisch „posthum“ die Vaterschaft anzweifeln. Sie hat sogar schon von „Exhumierung“ gesprochen, um notfalls über einen Gentest zu beweisen, dass die Tochter nicht die leibliche Tochter ist (es gibt nichts, was es nicht gibt!).
Hat die Witwe eine realistische Chance? Oder dürfen „Vaterschaftsanfechtungen“ nur von den biologischen Eltern eingeleitet werden?
Gruß
eklastic
Hallo eklastic,
bei Wiki findest du unter Anfechtungsberechtigte eine abschließende Aufzählung und auch den Hinweis auf die neue Rechtslage ab dem 01.06,
http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanfechtung
In dem fiktiven Fall hat die Witwe keine Chance
grüsse
dragonkidd
hallo elke,
Er ist NICHT biologischer Vater der
jüngeren Tochter, hat aber zu Lebzeiten die Vaterschaft nie
angezweifelt.
also hatte er die tochter rechtmäßig als seine anerkannt.
Niemand in der Verwandtschaft wusste um diese
Umstände.
muss ja auch nicht.
Nun ist der gute Mann gestorben. Seine Witwe (2. Ehe) findet
in seinen Papieren Hinweise (Tagebuch des Mannes, Brief der
Mutter usw.), dass die jüngere Tochter nicht seine leibliche
Tochter ist.
zwar auch irrelevant, aber es beweist ja, dass der verstorbene davon wusste, dass die tochter nicht leiblich ist und sie trotzdem annahm. wieso glaubt die witwe sich darüber hinwegsetzen zu können???
Witwe will dieser Tochter nun den Erbteil nicht
auszahlen und praktisch „posthum“ die Vaterschaft anzweifeln.
es zählt, wenn schon, der wille des erblassers.
Sie hat sogar schon von „Exhumierung“ gesprochen, um notfalls
über einen Gentest zu beweisen, dass die Tochter nicht die
leibliche Tochter ist (es gibt nichts, was es nicht gibt!).
abgesehen davon, dass wohl niemand diesem blödsinn stattgeben würde - glaubt sie ernsthaft, bei einer exhumierung hinweise zu finden, die die anerkennung der tochter infrage stellen würden?
Hat die Witwe eine realistische Chance?
nicht auf diesem planten.
Oder dürfen
„Vaterschaftsanfechtungen“ nur von den biologischen Eltern
eingeleitet werden?
von wem denn sonst?
gruß
ann
Hi
was hat die Witwe zu zweifeln wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Dann könnte die Schwester auch die Gültigkeit der Ehe anzweifeln 
Ali N.
Hallo,
Geldgier?
Nein, pure Gemeinheit. Die Mutter hat genug Geld. Die Tochter möchte das Geld übrigens der Krebshilfe spenden, weil sie selbst sehr krank ist. Also wäre, wenn es sie gäbe und nicht ein Teil meiner Phantasie wäre.
Bei der Gelegenheit - danke für die Antworten.
Gruß
eklastic