Hallo,
wenn ich meinen Erblasser ermorde, dann habe ich mich doch als erbunwürdig erwiesen und kann nichts erben, richtig ?
Wenn ich nun weiß, ich könne doch nur Schulden erben und ich ermorde meinen Erblasser, erbe ich dann automatisch die Schulden nicht ??
Die Frage ist höchst theoretisch und die Möglichkeit der Ausschlagung eines Erbes soll mal keine Rolle spielen.
Grüße
Lawrence
Tach!
Die Erbunwüdrigkeit wird im Wege einer Anfechtung geltend gemacht (§ 2340 BGB) und zwar durch denjenigen, der von dem Wegfall des Erbunwürdigen profitiert (§ 2341 BGB). Wenn bereits feststeht, dass das Erbe überschuldet ist, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass noch angefochten wird. Steht das nicht fest, wäre es m.E. möglich.
Aber wie immer verweise ich darauf, dass wir hier einen ausgewiesenen Experten haben, auf dessen korrigierende oder ergänzende Antwort ich warte.
Levay