Angenommen Person A bestellt bei einem Internetdienstleister B ein Paket (Versicherter Versand) und das Paket kommt bei A mehr oder weniger als Totalschaden an. Poster dreimal gefaltet und geknickt. Desweiteren war das Paket GEÖFFNET!!! An wen kann sich A wenden um in diesem Falle eine einigung herbeizuführen bzw. wer ist Haftbar Händler B oder Paketdienst C???
Spedition, Paketdienst
kann sich A wenden um in diesem Falle eine einigung
herbeizuführen bzw. wer ist Haftbar Händler B oder Paketdienst
C???
… ist der erste Ansprechpartner und wohl auch für den Transportschaden verantwortlich.
Gruß
Stefan
Hallo,
haften muss vermutlich der Paketdienst - dieser kann aber nur vom Versender angesprochen werden. Das kann Person A aber egal sein, denn sein Ansprechpartner ist sowieso der Händler.
Gruß,
Myriam
Meines Wissens (aber ich bin kein Alleswisser!) kommt es darauf an, wie der Erfüllungsort geregelt ist. So habe ich das mal vor Jahren gelesen.
Ist der Erfüllungsort der Empfänger, dann hat der Verkäufer dafür zu sorgen, dass die Ware beim Empfänger ordnungsgemäß eintrifft.
Ist der Erfüllungsort die Adresse des Absenders, so muss dieser nur dafür gerade stehen, die Ware dem Paketdienst ordnungsgemäß übergeben zu haben.
Aber ob das so richtig ist, weiß ich nicht. Vllt. steht da auch was im Fernabsatzgesetzt dazu?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Meines Wissens (aber ich bin kein Alleswisser!) kommt es
darauf an, wie der Erfüllungsort geregelt ist. So habe ich das
mal vor Jahren gelesen.
Ich weiß nicht, was Du da genau wo gelesen hast, es ist jedenfalls falsch. Wenn Du mal in die FAQ:1240 geschaut hättest, hättest Du herausgefunden
- es gibt kein Fernabsatzgesetz mehr.
- Beim Verbrauchsgüterkauf trägt das Versandrisiko immer der Händler ($474 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/474.html)
Gruß
loderunner (ianal)
Na ja, es kommt schon darauf an, wo Erfüllungs- und Erfolgsort liegen, denn davon hängt ja ab, ob es sich überhaupt um einen Versendungskauf handeln kann.
Insofern war die Antwort richtig.
Levay
Hallo,
Na ja, es kommt schon darauf an, wo Erfüllungs- und Erfolgsort
liegen, denn davon hängt ja ab, ob es sich überhaupt um einen
Versendungskauf handeln kann.
Ja klar. Aber davon sollte man eigentlich ausgehen, wenn jemand was bei einem Internetdienstleister bestellt, per versichertem Versand verschickt wird und dann ein Paket beschädigt ankommt, oder?
Insofern war die Antwort richtig.
Richtig in dieser Beziehung, aber nicht grad zielführend im Hinblick auf die Frage. Oder was habe ich übersehen?
Gruß
loderunner (ianal)
Nee nee, du hast da schon Recht.
Levay