Warum gibt es manchmal Gerichtsurteile, bei denen die Berufung nicht zugelassen wird?
Danke!
gruß
Josch
Warum gibt es manchmal Gerichtsurteile, bei denen die Berufung nicht zugelassen wird?
Danke!
gruß
Josch
Warum gibt es manchmal Gerichtsurteile, bei denen die Berufung
nicht zugelassen wird?
Die Berufung ist gem. § 511 ZPO von Gesetzes wegen bis zu einem Streitwert von 600 EUR nicht möglich.
Gem. § 511 Abs. 4 ZPO lässt das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung in diesen Fällen aber auch dann zu, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
Liegen die genannten Voraussetzung nicht vor, wird die Berufung bei einem Streitwert bis 600 EUR also nicht zugelassen.
Gruß
Dea