Nehmen wir mal an Frau X hat zu Lebzeiten einen Kredit über 14.000.-€ bei der Bank aufgenommen.
Zur sicherung dieses Kredits hat sie ihre Lebensversicherung hinterlegt die inkl. Überschussbeteiligung im Todesfall 18.000.-€ beträgt. Diese Versicherung wurde auch noch mit 5.000.-€ beliehen.
Frau X hat es geschafft bis zu ihrem Tod 9.200.-€ des Kredits in Höhe von 14.000.-€ zurückzuzahlen.
Jetzt sind also noch 4.800.-€ Restkreditsumme und 5.000.-€ Beleihung übrig also zusammen 9.800.-€
Da die Versicherung aber 18.000.-€ beträgt und die Verbindlichkeiten nur 9.800.-€, stellt sich die Frae was mit den restlichen 8.200.-€ geschiet.
Frau X hatte einen Sohn Herrn Y.
Muss die bank die verbleibenden 8.200.-€ an Herrn Y auszahlen da die Verbindlichkeiten bei der Bank ja gedeckt sind und die Bank ja eigentlich keinen Anspruch auf die restlichen 8.200.-€ hat.
Anscheinend hat wohl hier niemand eine Ahnung von dem Thema oder ich habe den Kern der Sache etwas zu umständlich formuliert.
Also nochmal.
Was passiert durch die Abtretung in vollHöhe im Todesfall mit der im Abtretungsvertrag NICHT erwähnten Überschussbeteiligung von 8.000.-€ ?
einen Aritkel ohne Anrede und ohne Schlussformel einstellen und dann noch meckern, wenn niemand kurzfristig eine Antwort schreibt empfinde ich persönlich als ausgesprochen schlechten Stiel.
Ich denke, wenn man hier um die Unterstützung anderer bittet, die das freiwillig und in ihrer Freizeeit machen sollte man sich zumindest die Grundregeln von Höflichkeit und Anstand eingehalten werden.
es mag vielleicht daran liegen dass es für diese Art Fragen ein deutlich besser geeignetes Brett etwas weiter oben gibt:
„Kredite, Wertpapierhandel & Geldanlage“.
Desweiteren hat hier niemand einen Anspruch auf eine Antwort.
Wenn man also die Frage a) im richtigen Brett und b) höflich mit Anrede und Gruss formuliert, so erhält man auch sicher eine qualifizierte Antwort.