Verschleißteile ohne Gewährleistung?

Hallo,

wo ist die rechtliche Grundlage (BGB?) dafür, dass Verschleißteile (z. B. Reifen beim Auto) von der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen sind?

Danke!

Gruß
Josch

Moin!

So eine Norm wirst du im BGB und in anderen Gesetzen vergeblich suchen. Es würde ja auch gar keinen Sinn machen, die Gewährleistung hier nicht eingreifen zu lassen, denn sie bezieht sich sowieso nur auf die Mangelfreiheit der Sache bei Gefahrenübergng (= in der Regel Übergabe der Sache). Und zu diesem Zeitpunkt ist die Sache entweder mangelfrei oder nicht.

Relevant werden kann die Eigenschaft als Verschleißteil insofern, als dass unter Umständen die Beweislastumkehr des § 476 BGB nicht greift ("… es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.")

Levay