Wasserkosten in ETW-Anlage

Hallo Experten,

wir haben ein theoretisches Thema diskutiert:

Für den Gemeinschaftsgarten einer ETW (EigenTumsWohnung)- Anlage werden die Wasserkosten für das Gießen auf die Parteien aufgeteilt.
In vielen Fällen hat die EG-ETW Sondernutzungsrecht eines abgeteilten Stücks des Gartens.
Wer bezahlt die Wasserkosten für diesen Teil?
Alle Parteien oder nur der entsprechende Eigentümer?

Gruß Andy.

Hallo Andy,

meistens zahlt diese Wasserkosten der entsprechende Eigentümer durch Pauschalbetrag oder mittels Zwischenzählerverrechnungen.

Eine Eigentümerversammlung kann jedoch auch ganz anders gelagerte Beschlüsse gefaßt haben, z.B. das zur Vermeidung des Verwaltungaufwandes, der durch einen Pauschalbetrag oder Ermittlung mittels Zwischenzähler entsteht, die Gemeinschaft insgesamt nach den Eigentumsanteilen/Sondereigentumsanteilen für diese KOsten aufkommt.

Viele Grüße, Theo.

Hallo Theo,

danke für Deine Antwort.
Ich denke, daß i.d.R. der entsprechende Eigentümer zahlt.
Im anderen Fall ist es wichtig, daß es einen Beschluß der Eigentümerversammlung gibt.

Gruß Andy.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]