Kosten für die Anfahrt eines Handwerkers

Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Mai 2008

Hallo,
wo könnte man nachlesen, wieviel Kosten ein Handwerker für die Anfahrt zum Kunden berechnen darf?
Und dürfte er zusätzlich die Zeit, die er auf der Anfahrt verbringt, als Arbeitszeit berechnen?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kosten für die Anfahrt eines Handwerkers

    Hi, Hallo,
    wo könnte man nachlesen, wieviel Kosten ein Handwerker für die
    Anfahrt zum Kunden berechnen darf?
    In seinen AGBs Und dürfte er zusätzlich die Zeit, die er auf der Anfahrt
    verbringt, als Arbeitszeit berechnen?
    Ganz bestimmt nicht, das ist seine Freizeit :-), er kann während der Anfahrt schliesslich den Blick auf die Landschaft geniessen ;-)
    Gruß Keki

    • Antwort von nach 16 Stunden 2 hilfreich
      Re^2: Kosten für die Anfahrt eines Handwerkers

      Hi, Hallo,
      wo könnte man nachlesen, wieviel Kosten ein Handwerker für die
      Anfahrt zum Kunden berechnen darf?
      In seinen AGBs
      Es geht um keinen speziellen Fall, es geht um Grenzen, die vllt. gerichtlich schon mal abgeklärt wurden, bzw. um "übliche" Kosten.
      Angenommen, ein Handwerker bekäme den Auftrag, ohne dass ein Entgelt vereinbart worden wäre. Dann dürfte er doch Probleme bekommen, wenn er für die Anfahrt z.B. pauschal 150€ plus 5€ pro Kilometer verlangen würde. (Dazu mal die §§612 und 632 BGB anschauen) Und dürfte er zusätzlich die Zeit, die er auf der Anfahrt
      verbringt, als Arbeitszeit berechnen?
      Ganz bestimmt nicht, das ist seine Freizeit :-), er kann
      während der Anfahrt schliesslich den Blick auf die Landschaft
      geniessen
      Ernste Begründung, bitte.
      Ich kenne Kollegen, die rechnen die Arbeitszeit von Verlassen des Betriebs bis zum Wiedereintreffen. Ich kenne auch solche, die berechnen vom Zusammenpacken des Materials bis zur vollständigen Entleerung des Fahrzeugs beim Wiedereintreffen.
      Aus Unternehmersicht ja nachvollziehbar, zahlt er ja den Mitarbeitern für diese auftragsbezogenen Arbeiten auch den normalen Stundenlohn, ebenso wie die Zeit während der Anfahrt.
      Aus Kundensicht natürlich nicht kontrollierbar oder nachvollziehbar.

      Mich würde halt interessieren, ob jemand da Richtlinien oder Urteile zu kennt.

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