Verkauf eines gebrauchten artikels

hallo und schönen guten tag,
ich habe mal eine frage zu einem fall, wie er geschehen könnte.
es würde mich freuen, wenn sich jemand finden würde, der dazu einen tipp geben könnte. das wäre prima!

also, angenommen, ein artikel (z.b. videorekorder) wird über das internet als gebraucht und privat inseriert. es meldet sich jemand und möchte das gerät gern kaufen. das gerät wird vor versand getestet, es läuft einwandfrei und wird eingetütet.

ein paar tage später erreicht den verkäufer ein mail mit folgendem wortlaut:

_[…] der Rekorder hat sich als defekt erwiesen. Die Kassetten werden nicht abgespielt, sondern sofort wieder ausgeworfen. Dieser Defekt ist als Ihnen bekannt vorauszusetzen. Das Geschäft wäre somit zivilrechtlich eine arglistige Täuschung und strafrechtlich als Betrug zu werten. Bitte überweisen Sie den Kaufpreis nebst Versandkosten von insgesamt 33,90 Euro bis zum 19.05,2008 zurück auf mein Konto und teilen mit, ob Sie das defekte Gerät nebst Kassetten zurückerhalten wollen. Sollte ich bis zum 19.05.2008 keine positive Antwort von Ihnen hören, werde ich die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben.

Mit freundlichen Grüßen
xy_

wie könnte der verkäufer auf so eine mail reagieren?
ist die unterstellung rechtens, es handele sich um betrug?
was hat der staatsanwalt damit zu tun?
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ausgeworfen. Dieser Defekt ist als Ihnen bekannt vorauszusetzen.

Was noch zu beweisen wäre. Wurde der rekorder vor dem Versand wirklich getestet und für intakt befunden, kann weder Vorsatz noch Arglist unterstellt werden.

Das Geschäft wäre somit zivilrechtlich eine
arglistige Täuschung und strafrechtlich als Betrug zu werten.

Drohgebärde.

Bitte überweisen Sie den Kaufpreis nebst Versandkosten von
insgesamt 33,90 Euro bis zum 19.05,2008 zurück auf mein Konto

Verständlich.

positive Antwort von Ihnen hören, werde ich die Angelegenheit
der Staatsanwaltschaft übergeben.

  1. Drohgebärde.

wie könnte der verkäufer auf so eine mail reagieren?

Das ist das Risiko, wenn man übers Internet handelt. Ich habe auch schon defekte Ware geschickt bekommen, aber meistens lohnt es sich nicht groß dagegen vorzugehen.

ist die unterstellung rechtens, es handele sich um betrug?

Nein, es wurde ja nicht absichtlich defekte Ware verschickt.

was hat der staatsanwalt damit zu tun?

Ich würde sagen, gar nichts, eine Strafanzeige sollte ins Leere laufen.

also, angenommen, ein artikel (z.b. videorekorder) wird über
das internet als gebraucht und privat inseriert. es meldet
sich jemand und möchte das gerät gern kaufen. das gerät wird
vor versand getestet, es läuft einwandfrei und wird
eingetütet.

ein paar tage später erreicht den verkäufer ein mail mit
folgendem wortlaut:

[…] der Rekorder hat sich als defekt erwiesen. Die
Kassetten werden nicht abgespielt, sondern sofort wieder
ausgeworfen. Dieser Defekt ist als Ihnen bekannt
vorauszusetzen. Das Geschäft wäre somit zivilrechtlich eine
arglistige Täuschung und strafrechtlich als Betrug zu werten.

Na klar. Und natürlich kann der Käufer dies auch beweisen, gell?

Bitte überweisen Sie den Kaufpreis nebst Versandkosten von
insgesamt 33,90 Euro bis zum 19.05,2008 zurück auf mein Konto
und teilen mit, ob Sie das defekte Gerät nebst Kassetten
zurückerhalten wollen. Sollte ich bis zum 19.05.2008 keine
positive Antwort von Ihnen hören, werde ich die Angelegenheit
der Staatsanwaltschaft übergeben.

Geht nach meinem laienhaften Verständnis schon in Richtung Nötigung.
Entweder es ist Betrug, dann soll er den VK gefälligts anzeigen, oder es ist keiner, dann soll er den Mund halten.
So Formulierungen „Entweder Sie machen dies und jenes oder ich zeige Sie wegen (irgendeine Straftat) an“ finde ich unmöglich. (Aber ich bin ja auch jur. Laie)

wie könnte der verkäufer auf so eine mail reagieren?

Tja, was bei ebay gang und gäbe ist „Auf Grund der neuen EU Gesetzgebung [usw.]“ ist bei privaten Kleinanzeigen wohl noch nicht üblich.
Auch bei dem Verkauf von gebrauchten Geräten „von Privat“ gibt es eine Gewährleistung, sofern sie nicht ausgeschlossen wurde.

ist die unterstellung rechtens, es handele sich um betrug?

Wenn der VK ein defektes Gerät wissentlich als funktionsfähig verkauft? - Lies mal nach: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__263.html

was hat der staatsanwalt damit zu tun?

Er ist der Ankläger. Wenn die Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer Straftat bekommt, muss sie ermitteln und wird ggf. ein Strafverfahren anstreben.

Was ich tun würde, wenn ich in eine solche Situation käme:

Kann der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war? Die Beweislastumkehr gibt es m.W. nur beim Verkauf von Unernehmer an Privat (§474 und 476 BGB).
Es kann ja auch ein Transportschaden vorliegen!

Kann der Käufer beweisen, dass der VK über den Mangel Bescheid wusste?
Betrug ist es nur, wenn der VK dem K wissentlich falsche Angaben gemacht hat (bzw. richtige Angaben verheimlichte).

Den vergessenen Zusatz „ohne Gewährleistung“ würde ich ggf. als Verlust von Geld und als Gewinn von Lebenserfahrung verbuchen.

Hallo!

Also, der Reihe nach:

Das Geschäft wäre somit zivilrechtlich eine
arglistige Täuschung und strafrechtlich als Betrug zu werten.
Bitte überweisen Sie den Kaufpreis nebst Versandkosten von
insgesamt 33,90 Euro bis zum 19.05,2008 zurück auf mein Konto

Damit erklärt die Käufer die Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung. Diese ist aber nur wirksam, wenn der Defekt dem Verkäufer wirklich bekannt war oder gewesen sein musste. Im Prozess hieße das dann: Beweise das mal, Käufer! Das bekäme er mit einem Anscheinsbeweis, so wie er es versucht, nicht hin.

Bleibt also die Sachmängelgewährleistung. Wenn diese nicht wirksam ausgeschlossen sein sollte (sowas kriegt man übrigens auch hin, ohne eine „neue EU-Gesetzgebung“ zu erfinden), darf der Käufer dennoch nicht einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten, sondern er muss dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung geben.

Übrigens, das hier:

und teilen mit, ob Sie das defekte Gerät nebst Kassetten
zurückerhalten wollen.

klingt mir selbst nach übler Masche: Wenn ich die nötige kriminelle Energie hätte und versuchte, mir mit Hilfe eines beim Gegner eingeredeten schlechten Gewissens einen Videorecorder und EUR 33,90 als Draufgabe zu ergaunern, würde ich genau so vorgehen.

wie könnte der verkäufer auf so eine mail reagieren?

Ich täte darauf mit keinem einzigen Wort reagieren. Soll der Käufer mir das Gerät zurückschicken, dann sehen wir weiter. Wenn er mich verklagt, ohne mir die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, wird er vor Gericht übelsten Schiffbruch erleiden.

ist die unterstellung rechtens, es handele sich um betrug?

Solange man es in privater Korrespondenz und nicht auf Plakatwänden oder in Internetforen lesen muss, dass man für einen Betrüger gehalten wird, muss man das wohl so hinnehmen.

was hat der staatsanwalt damit zu tun?

Der liest die Strafanzeige, ordnet die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO an und freut sich, dass er wieder eine Akte weglegen kann.

herzlichen dank für die vielen antworten.
hat sehr weitergeholfen und meine annahmen gestärkt.

Und sollte sich erweisen, dass das Gerät völlig in Ordnung ist (wordwidefab hat den Gedanken ins Spiel gebracht), kannst du ja schon mal mit einer Anzeige wegen versuchten Betruges spielen - so in Gedanken.

Levay

das witzige ist, dass der käufer sich als rechtsanwalt gemeldet hat.
allerdings als geschäftsführer eines autohauses bestellt hatte. zudem wurde gewünscht, die zusätzlich inklusiv angebotenen leercassetten nicht mit einzupacken und auf nachnahme zu verzichten, weil vorkasse günstiger sei. also liegt eine in einer antworten erwähnten annahme des guten geschäfts auf seiten des käufers recht nahe.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tja, was bei ebay gang und gäbe ist „Auf Grund der neuen EU
Gesetzgebung [usw.]“ ist bei privaten Kleinanzeigen wohl noch
nicht üblich.

Was nicht heißen soll, dass ich dies für eine korrekte Umschreibung halte - weiter oben schrieb ja schon einer, dass „man da keine neue EU-Gesetzgebung“ für erfinden müsse.
Die Gesetze findet man im BGB, §§434ff und 474ff.

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