der CT1+ Funktelefonstandard verliert demnächst seine Zulassung. Dann dürfen solche alten Schnurlostelefone nicht mehr benutzt werden.
Was passiert mit demjenigen, der wissentlich oder unwissentlich eine dann nicht mehr genehmigte Sendeanlage in Betrieb hat?
Muss ein Besitzer von solchen Geräten sich regelmäßig über die Gesetzeslage informieren?
Oder mal an einem ganz konkretem Beispiel:
Wenn Oma Przybilski (85 Jahre) vor 16 Jahren ein CT1+ Telefon geschenkt bekam und nun nächstes Jahr die Herren vom Funkmesstrupp vor der Tür stehen, weil sie einen der Funkdienste, die auf diesen Frequenzen neu in Dienst genommen wurden, stört, was hat sie zu befürchten?
Oder mal an einem ganz konkretem Beispiel:
Wenn Oma Przybilski (85 Jahre) vor 16 Jahren ein CT1+ Telefon
geschenkt bekam und nun nächstes Jahr die Herren vom
Funkmesstrupp vor der Tür stehen, weil sie einen der
Funkdienste, die auf diesen Frequenzen neu in Dienst genommen
wurden, stört, was hat sie zu befürchten?
Und woher weiss Oma nun ob sie ein CT1+ Telefon hat?
Ich verweise jetzt mal auf die aktuelle Diskussion im Brett „Festnetz“ um hier nicht alles nochmals zu schreiben.
Für die CT1-Geräte wurde ja beschrieben wie diese zu erkennen sind.
Letztlich hat Oma aber vielleicht kein Internet und wenn doch, dann schaut sie vielleicht nicht hier oder bei der Bundesnetzagentur rein.
Sicher, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber in diesem Fall sehe ich das doch ein bischen überspitzt. Woher zum Geier soll ich wissen wann die Bundesnetzagentur irgendwelchen Geräten die Zulassung entzieht? Wenn ich ein zugelassenes Gerät kaufe und mir beim Kauf kein Hinweis auf die beschränkte Zulassung mit auf den Weg gegeben wird, ich würde im Traum nicht daran denken mich zu erkundigen in wie weit das Gerät nach Jahren noch zugelassen ist.
Grundsätzliche Frage: Wie soll ich ordnungsgemäss handeln, wenn ich von irgendwelchen Änderungen keine Kenntnis erhalte? Tagtäglich ändern sich Gesetze und Verordnungen. Das geht teilweise soweit das selbst die zuständigen Stellen nicht mehr weiter wissen (gerade im Bereich Steuern passiert das immer öfter).
Und da soll ich als Verbraucher aktuell informiert sein? Ja wie denn?
Und wem soll ich dann Glauben schenken? Meldungen aus dem Internet? Der Tageszeitung? Oder sollte jeder vielleicht das Bundesgesetzblatt abonnieren um nicht Gefahr zu laufen ordnungswiedrig zu handeln?
Und bei Nichtbeachtung soll ich zahlen?
Da mutet man dem Verbraucher aber verdammt viel zu.
Sicher, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber in diesem
Fall sehe ich das doch ein bischen überspitzt.
Es wird mit Sicherheit nicht so sein, daß man eine Privatperson beim ersten Verstoß gleich zur Maximalstrafe verknackt. Darüber hinaus kann ich mir nicht vorstellen, daß nun die Bundesnetzagentur gezielt nach Benutzern der Dinger fahndet. Aber im Endeffekt bleibt es bei dem von Dir genannten Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und wem soll ich dann Glauben schenken? Meldungen aus dem
Internet? Der Tageszeitung? Oder sollte jeder vielleicht das
Bundesgesetzblatt abonnieren um nicht Gefahr zu laufen
ordnungswiedrig zu handeln?
Tja, was soll ich dazu sagen? Ich habe mir weder das Gesetz noch das Auslaufenlassen der Zulassung ausgedacht.
Tja, was soll ich dazu sagen? Ich habe mir weder das Gesetz
noch das Auslaufenlassen der Zulassung ausgedacht.
Schon klar. Ich bin nur immer wieder wirklich verärgert dass man alles dem Verbraucher zuzschiebt. Ich habe mal gelernt das Information eine Bringschuld ist.
Und mal ehrlich, Unwissenheit ist heute keine Schande mehr, sondern, in verschiedenen Bereichen, leider Normalzustand.
Ich bin ja durchaus gewillt mich zu informieren. Aber über alles und jedes, das funktioniert halt nicht. Der Tag hat nur 24 Stunden.
Tja, was soll ich dazu sagen? Ich habe mir weder das Gesetz
noch das Auslaufenlassen der Zulassung ausgedacht.
Schon klar. Ich bin nur immer wieder wirklich verärgert dass
man alles dem Verbraucher zuzschiebt. Ich habe mal gelernt das
Information eine Bringschuld ist.
das habe ich genau anders gelernt. Zugegebenermaßen wäre man überfordert, sich über alles zu informieren, was sich täglich auf der ganzen Welt tut, aber man kann eben auch mehr tun, als die Titelseite der Tageszeitungen am Kiosk durchzugehen.
Dazu müsste ich aber wissen was an Informationen zu holen ist.
Wenn ich meine Kollegen über Neuigkeiten informiere riskiere ich nicht das wieder jemand kommt und sagt „Davon habe ich aber nichts gewusst“.
Die Buchhaltung hat mich beispielsweise zu informieren wenn ein Kunde in die Insolvenz geflattert ist, ich kann ja nicht bei jedem Kunden nachfragen
Weil die Redewendung …
… „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ zwar nicht im grundsätzlichen Widerspruch zu geltendem Recht steht, in ihrer Pauschalität aber nicht allgemeingültig ist, erfolgt - unabhängig vom geschilderten Fall der funkenden Oma - der Hinweis auf Tatbestands-, Verbots- und Erlaubnisirrtum.