'Mini-Nebenjob' anmeldepflichtig?

Hallo,
hier eine kurze Erklärung zu meinem Titel:
Wenn man z.B. für jemanden ab und zu kleine Dinge erledigt, z.B. Schreibarbeiten usw. (NICHT regelmäßig!) und dafür so mal zwischen 20 und 50 Euro, evtl. auch mal mehr verdient, muss man so etwas anmelden?
Es ist ja immerhin kein FESTER Nebenjob sondern mehr oder weniger so eine Art ‚Nachbarschaftshilfe‘ und dann auch nur gelegentlich mal.
Zählt so etwas auch unter Schwarzarbeit?

Danke und
MfG

Ja, muß gemeldet werden!
Hingehen und Formular:
Bescheinigung über Nebeneinkommen (Minijob) zum Ausfüllen geben lassen. Dieses ausfüllen und unaufgefordert dem Amt einreichen!
Geschieht dies nicht, gibt es Probleme.
Viel Erfog, Werner
PS: Ist wöchentliche Arbeitszeit größer 15 Std.: Versicherungspflichtige Tätigkeit.
Wird ein Einkommen über 165 Euro erzielt: Wird dies vom ALG I abgezogen

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Hallo,
jede Beschäftigung gegen Entgelt ist meldepflichtig.
Die Meldepflicht obliget dem Arbeitgeber und es gibt dafür kein Amt,
sondern die Knappschaft betreut den Stamm der kurz- und geringfügig
Beschäftigten.
In dem geschilderten Fall scheint es sich um eine kurzfristige
Beschäftigung zu handeln.
Der „Arbeitgeber“ wäre gut beraten sich entsprechend zu erkundigen.
Sin des verschiedene Arbeitgeber/Auftraggeber, dann wäre die Frage
der Selbständigkeit zu klären - das übernimmt die Krankenkasse
bei der eine Krankenversicherung besteht.
Gruß
Czauderna

Danke für eure Antworten!
Also doch… das ist ja blöd.
Und wenn man meinetwegen alle heiligen Zeiten mal babysittet muss das tatsächlich AUCH gemeldet sein???

Hallo!

Und wenn man meinetwegen alle heiligen Zeiten mal babysittet
muss das tatsächlich AUCH gemeldet sein???

Ja!

Les mal: http://www.ansus.de/babysitter/wissenswertes/eltern_…

Und ja, meiner Meinung nach lebt unser Gesetzgeber schon mal etwas
an der Realität vorbei (höflich ausgedrückt).

Gruß
Stefan