nun hab ich noch eine Frage, auf deren Antwort ich sehr gespannt bin.
Angenommen man hat einen laufenden Vertrag mit einem Internet-Provider der einen Komplettanschluss bereitstellt (Telefon, DSL, etc.). Wenn man nun umziehen würde in ein Gebiet welches der Provider nicht erschlossen hat, hätte man ja ein „Sonderkündigungsrecht“ nach BGB §314. Angenommen der Provider akzeptiert die Kündigung fordert aber dann pro nicht „erbrachtem“ Monat der Laufzeit des Vertrags 15€ Schadensersatz. Wäre dies rechtens? Hätte man einen Möglichkeit diesen Schadenersatz nicht zu zahlen?
so was habe ich noch nie gehört (und ich habe schon einiges
gehört *g*)
Ich schon. Das kann man mittlerweile in nahezu jedem DSL-Vertrag finden.
Ich sehe keine Anspruchsgrundlage für einen solchen Anspruch,
Der Vertragstext mit den entsprechenden AGB?
Wobei natürlich der Grund dafür die netten Dreingaben wie kostenloser Router, Modem etc. sind, die auf den 2-Jahres-Vertrag umgelegt werden und bezahlt werden sollen.
Ob das alles so rechtens ist, weiß ich aber natürlich nicht: ianal.
Angenommen man hat einen laufenden Vertrag mit einem
Internet-Provider der einen Komplettanschluss bereitstellt
(Telefon, DSL, etc.). Wenn man nun umziehen würde in ein
Gebiet welches der Provider nicht erschlossen hat, hätte man
ja ein „Sonderkündigungsrecht“ nach BGB §314.
wieso sollte man den Vertrag mit dem Anbieter kündigen, wenn man zufrieden ist ?
Man sollte eher den Anbieter auffordern den Vertrag zu erfüllen, und nicht selbst kündigen.
Angenommen der
Provider akzeptiert die Kündigung fordert aber dann pro nicht
„erbrachtem“ Monat der Laufzeit des Vertrags 15€
Schadensersatz.
Bekäme der Telefonierer auch Schadenersatz vom Anbieter, wenn dieser nicht in der Lage ist den Vertrag zu erfüllen und deshalb von sich aus den Vertrag kündigt ?
so was habe ich noch nie gehört (und ich habe schon einiges
gehört *g*)
Ich schon. Das kann man mittlerweile in nahezu jedem
DSL-Vertrag finden.
Ich sehe keine Anspruchsgrundlage für einen solchen Anspruch,
Der Vertragstext mit den entsprechenden AGB?
Wobei natürlich der Grund dafür die netten Dreingaben wie
kostenloser Router, Modem etc. sind, die auf den
2-Jahres-Vertrag umgelegt werden und bezahlt werden sollen.
Auf Hardware könnte sich der Provider nicht beziehen, da die komplette Hardware abgegeben werden müsste nach Kündigung, sonst wären nochmal 150€ fällig.
In der AGB unter Punkt 7.2. steht folgendes:„Zieht der Kunde von der Adresse des Anschlusses fort, berechtigt dies zu einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages nur, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.“
Die Definition des „wichtigen Grundes“ scheint hier zentrales Thema zu sein. Was ist also damit gemeint? Wäre die Nicht-Verfügbarkeit des DSL-Anschlusses an der neuen Adresse nicht ein wichtiger Grund?
Bis denne, gitarrejoern
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Die Definition des „wichtigen Grundes“ scheint hier zentrales
Thema zu sein. Was ist also damit gemeint? Wäre die
Nicht-Verfügbarkeit des DSL-Anschlusses an der neuen Adresse
nicht ein wichtiger Grund?
Bis denne, gitarrejoern
Das ist, denke ich, gar nicht das Problem. Der Vertrag wäre ja schon längst gekündigt. Es ginge um die Schadensersatzforderung die unabhängig eines bestehenden Vertrages wäre.