Aufrechnung von Schmerzensgeld und Schadensersatz

Liebe WWWler,

werden eigentlich Schadens- und Schmerzengeldansprüche vor Gericht gegeneinander aufgerechnet?

Beispiel: Ein Punker schmeißt vorsätzlich einen Moletovcocktail in ein Auto, um gegen die Ungerechtigkeit der Welt zu demonstrieren. Der Wagen brennt vollständig aus. Der Punker wird gefasst und auch wegen Brandstiftung und Landfriedensbruch strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen. Im anschließenden Zivilprozess mit dem Autohalter wird er zu Schadensersatz in Höhe von sagenwirmal 40.000 € verurteilt. Die kann er nie im Leben zahlen. Da er nicht arbeitet und über kein Vermögen verfügt, bleibt der Halter voll auf seinem Schaden sitzen. Das sieht der nicht ganz ein und verdrischt den Punker nach Strich und Faden, was zum Bruch mehrerer Knochen und dem Verlust zahlreicher Zähne führt. Klar, der Autohalter wird nun strafrechtlich belangt. Aber darüber hinaus muss er ja wohl auch Schmerzensgeld von sagenwirmal 5.000 € zahlen. Werden hier die beiden Ansprüche gegeneinander aufgerechnet, so dass der Punker noch mit 35.000 € beim Fahrzeughalter in der Kreide steht?

Danke und Gruß,

Matt

:Im anschließenden Zivilprozess mit dem Autohalter wird er zu

Schadensersatz in Höhe von sagenwirmal 40.000 € verurteilt.

Autohalter wird nun strafrechtlich belangt. Aber darüber
hinaus muss er ja wohl auch Schmerzensgeld von sagenwirmal
5.000 € zahlen. Werden hier die beiden Ansprüche gegeneinander
aufgerechnet, so dass der Punker noch mit 35.000 € beim
Fahrzeughalter in der Kreide steht?

Hallo, ich bin kein Anwalt, aber die Logik sagt mir, dass da was nicht stimmen kann, wenn dem so wäre.
Sonst hätte der Autohalter noch 7 mal gut, oder wie?

Gruss
Jasmin

Gute Idee, würde jeder wohl gerne so machen in einem derartigen Fall.
Dem steht aber § 393 BGB entgegen, wonach gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung die Aufrechnung nicht zulässig ist.

Hallo, ich bin kein Anwalt, aber die Logik sagt mir, dass da
was nicht stimmen kann, wenn dem so wäre.
Sonst hätte der Autohalter noch 7 mal gut, oder wie?

Ich frage ja nur.
Dass der Autohalter strafrechtlich ziehmlichen Ärger bekommen würde, wenn er wiederholt zulangt, ist ja klar. Mich interessiert die zivilrechtliche Frage…

Grüße,

Matt

Gute Idee, würde jeder wohl gerne so machen in einem
derartigen Fall.
Dem steht aber § 393 BGB entgegen, wonach gegen eine
Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten
Handlung die Aufrechnung nicht zulässig ist.

Danke für die Antwort. Darf ich bitte nachfragen: Das heißt, dass der Autohalter Schmerzensgeld zahlen muss und keinen Schadensersatz bekommt, wenn der Punker mittellos ist. Richtig?

Könnte er denn aber in dem Moment, in dem er das Schmerzensgeld bezahlt, sofort einen Gerichtsvollzieher losschicken, der das gleich wieder pfändet?

Danke und Gruß,

Matt

Gute Idee, würde jeder wohl gerne so machen in einem
derartigen Fall.
Dem steht aber § 393 BGB entgegen, wonach gegen eine
Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten
Handlung die Aufrechnung nicht zulässig ist.

Danke für die Antwort. Darf ich bitte nachfragen: Das heißt,
dass der Autohalter Schmerzensgeld zahlen muss und keinen
Schadensersatz bekommt, wenn der Punker mittellos ist.
Richtig?

Könnte er denn aber in dem Moment, in dem er das
Schmerzensgeld bezahlt, sofort einen Gerichtsvollzieher
losschicken, der das gleich wieder pfändet?

Korrekt, er könnte z. B. eine Pfändung des Kontos veranlassen, auf das er zeitgleich den geschuldeten Betrag einzahlt.

Zu denken wäre aber auch an eine Vollstreckungsgegenklage nach Par. 767 ZPO.

Danke und Gruß,

Matt

Hallo!

Zu denken wäre aber auch an eine Vollstreckungsgegenklage nach
Par. 767 ZPO.

Ja, aber mit welcher Begründung wenn die Aufrechnung nicht geht?

Gruß
Tom

Hallo, ich bin kein Anwalt, aber die Logik sagt mir, dass da
was nicht stimmen kann, wenn dem so wäre.
Sonst hätte der Autohalter noch 7 mal gut, oder wie?

Ich frage ja nur.
Dass der Autohalter strafrechtlich ziehmlichen Ärger bekommen
würde, wenn er wiederholt zulangt, ist ja klar. Mich
interessiert die zivilrechtliche Frage…

Du wärst sowohl zivil- als auch strafrechtlich besser gestellt, wenn Du beim Einparken Gas und Bremse verwechseln würdest und ihn rein zufällig über den Fuß fährst.