Da bestellt und kauft sich jemand einen nagelneuen Pkw, vereinbart in dem Liefervertrag den Einbau einer Gasanlage und bezahlt das komplette Arrangement ( Fahrzeuglieferung incl. Gasanlage nebst Einbau )beim Händler.Da nun ein Mangel an der Gasanlage entstanden ist reklamiert der Kunde dieses beim Händler.Der zieht sich jedoch mit dem im Vertrag schriftlich niedergelgten Hinweis aus der Affäre, indem er Gewährleistungsansprüche für die Gasanlage ausklammert und verweist auf den ( inzwischen insolventen ) Anlagenlieferant.
Der Kunde hat jedoch nur ihn, den Händler , als Vertragspartner. Im Vertrag ist kein weitergehendes Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Gasanlagenleiferant aufgeführt.
Frage: kann ein Händler für ein Komplett-Lieferpaket die Sachmängelhaftung für einzelne Teile des Lieferumfanges so einfach ausschließen ?
kind regards
goldfinger