Kündigungsgrund für Mobilfunkanbieter

Hallo,

ich hoffe mal ich bin hier richtig mit meinem Anliegen

Person A hat einen Vertrag bei einem Mobilfunkanbieter Z

Der Mobilfunkanbieter Z hatte bei einer Monatsabrechnung eine falsche Berechnungsgrundlage gewählt und in Folge dessen ca 100€ zuviel vom Konto der Person A abgebucht, woraufhin Person A die Einzugsermächtigung kündigte

Daraufhin teilte ihm der Mobilfunkanbieter mit, dass dadurch eine monatliche Gebühr von 2,95€ fällig wird + einmalig 12,95€ für den Postalischen Versand der Rechnung

Auf Rückfrage von Person A, warum er die Rechnungen nicht weiterhin per E-Mail erhält, teilte man ihm mit, dass „RechnungOnline“ nur mit vorliegender Einzugsermächtigung genutzt werden kann.

Auf Rückfragen wo dies denn schriftlich fixiert sei, antwortete man ihm folgendes:

"Die in unser letzten E-Mail erwähnten Mehrkosten sind in unseren Preislisten sowie in den AGB´s unter folgenden Punkten nachzulesen:

  • Aufpreis Bezahlung per Überweisung / Scheck Allgemeiner Teil 3.6
  • Rechnung Online Allgemeiner Teil 3.1"

Die Mehrkosten für Überweisung sind in den Preislisten mit 2,95€ ausgewiesen
"RechnungOnline ist in den Preislisten allerdings als „Kostenlos“ gelistet

Der Allgemeine Teil 3.1 beinhaltet folgendes

„3.1. Über die von uns angebotenen und von Ihnen in Anspruch genommenen
Telekommunikationsdienstleistungen erstellen wir Ihnen eine Rechnung, die grundsätzlich nur als elektronische Rechnung (im Regelfall per Rechnung Online) bereitgestellt wird und die auf der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste basiert. Sollten Sie eine Rechnung in Papierform wünschen, fallen dafür gesonderte Kosten an, deren Höhe Sie der Preisliste entnehmen können.“

Hieraus entnimmt Person A, dass bei WUNSCH des Kunden, Rechnungen gegen zusätzliche Gebühren, in Papierform geschickt werden können. Allerdings wird in diesem Teil nicht gesagt, dass für die Zusendung einer elektronischen Rechnung eine Einzugsermächtigung vorliegen muss.

Der Allgemeine Teil 3.6 beinhaltet folgendes:

„3.6. Wenn Sie keine Einzugsermächtigung erteilen, eine bestehende Einzugsermächtigung widerrufen, ohne dass der Widerruf von uns zu vertreten ist, oder wenn eine bestehende Einzugsermächtigung von uns nicht genutzt werden kann, entsteht dadurch für uns ein erhöhter Bearbeitungsaufwand. Hierfür berechnen wir Ihnen zusätzliche Bearbeitungskosten, deren Höhe Sie der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste entnehmen können. Anfallende Bankgebühren bei Zahlungen aus dem Ausland per Scheck oder Überweisung sind von Ihnen zu tragen.“

Aus diesem Punkt geht ebenfalls nicht hervor, dass „RechnungOnline“ nur in Zusammenhang mit einer Einzugsermächtigung genutzt werden kann. Auch aus den restlichen Punkten der AGB oder der Preisliste ist eine Kopplung von RechnungOnline an eine vorhandene Einzugsermächtigung nicht zu sehen.

Auf mehrere Rückfragen von Person A, ihm bitte die genauen Punkte aus dem Vertrag oder den AGB zu nennen, in denen deklariert ist, dass „RechnungOnline“ nur mit einer Einzugsermächtigung genutzt werden kann, lieferte der Anbieter keine Antworten.

vielmehr würgte man Person A mit folgender Nachricht ab

"Sehr geehrte/r …,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sie erhalten Ihre Rechnungen per Post. Auf Ihre Schilderung sind wir bereits mehrfach eingegangen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass seitens von Anbieter Z zu diesen Punkten keine weitere Stellungnahme erfolgt.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche!

Freundliche Grüße

Anbieter Z
Ihre Kundenbetreuung"

die Frage die sich Person A jetzt stellt. Ist dies ein Kündigungsgrund und kann er die Mehrkosten für Papierrechnung in Abzug bringen, da diese ja offensichtlich unberechtigt sind.

Stellt die Aussage, dass keine weitere Stellungnahme erfolgt ein Sonderkündigungsrecht für Person A dar?

MfG

Weiß hier keiner Rat?

Weiß hier keiner Rat?

ich probiers noch einmal und hoffe das mir jemand die frage beantworten kann

ist der anbieter dazu verpflichtet entgeltmehrungen oder minderungen, die für den kunden nicht schlüssig sind anhand der nennung der paragraphen in den AGB o.ä. aufzulisten bzw zu erläutern?

kann der kunde wenn er glaubt dass ein betrag fälschlicherweise berechnet wurde, diesen in abzug bringen um die klärung zu beschleunigen?