Frage zu Garantieleistungen

Hallo

Gesetzt dem Fall ein Kunde möchte ein defektes Gerät dessen Defekt unter die Garantie fällt ersetzt bekommen…

Der richtige Ansprechpartner ist doch der Händler bei dem die Ware gekauft wurde?

Wenn dem so ist, welche Möglichkeiten hat der Kunde einen Händler dazu zu bringen auf das Problem einzugehen? Bspw. könnte der Händler das Problem durchaus wahrgenommen haben aber einfach nicht reagieren.

Morgen!

Der richtige Ansprechpartner ist doch der Händler bei dem die
Ware gekauft wurde?

[FAQ:1152] einfach draufklicken und lesen.

Stefan

Danke soweit.

Der Käufer hat also gewisse Rechte bei einem Mangel. Wie aber kann er diese auch durchsetzen?

Das Recht alleine nützt dem Käufer erst mal gar nichts wenn der Verkäufer sich „tot stellt“.

Muß sich der Käufer in einem solchen Fall einen Anwalt aufsuchen? Das ist in vielen Fällen als würde man mit Kanonen auf Spatzen schiessen.

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Abend!

Der Käufer hat also gewisse Rechte bei einem Mangel. Wie aber
kann er diese auch durchsetzen?

Wie sonst auch, Faustrecht oder doch den Anwalt. :smile:

Das Recht alleine nützt dem Käufer erst mal gar nichts wenn
der Verkäufer sich „tot stellt“.

Korrekt, daher ist eine Rechtschutz mittlerweile ein wichtige
Versicherung.

Muß sich der Käufer in einem solchen Fall einen Anwalt
aufsuchen?

Was sonst?

Das ist in vielen Fällen als würde man mit Kanonen
auf Spatzen schiessen.

Das ist genau das worauf diese Typen spekulieren. 10 Millionen mal
10 Euro sind 100mio!

Stefan

Muß sich der Käufer in einem solchen Fall einen Anwalt
aufsuchen? Das ist in vielen Fällen als würde man mit Kanonen
auf Spatzen schiessen.

Das ist genau die Einstellung, wegen der es sich der Verkäufer leisten kann, einfach gar nichts zu tun. Ihm passiert ja sowieso nichts.

Levay

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Der Käufer hat also gewisse Rechte bei einem Mangel. Wie aber
kann er diese auch durchsetzen?

Das Recht alleine nützt dem Käufer erst mal gar nichts wenn
der Verkäufer sich „tot stellt“.

Frist setzen, schriftlich, per Einschreiben.

Muss der Käufer in einem solchen Fall einen Anwalt
aufsuchen? Das ist in vielen Fällen als würde man mit Kanonen
auf Spatzen schiessen.

Das sehe ich anders. Wenn es z.B. um einen 10€ Gegenstand ginge, dann würde ich trotzdem einen RA aufsuchen, denn mir ginge es dann nicht mehr nur um die 10€, sondern auch um eine „Bestrafung“ des unmöglichen Verhaltens des Verkäufers.

Klar, ich kenne Leute, die rennen wegen jedem Pipifurz zum Anwalt. Das muss ja nun auch nicht immer sein. Ein Brief, den man sachlich-freundlich verfasst, hilft oft Wunder. Oder bei Nachbarschaftsstreitigkeiten einfach mal ein freundliches Gespräch.

Bleibt nur noch die Frage in wie weit es sich lohnt wegen 10 Euro zum Anwalt zu rennen. Die Kosten hierfür überschreiten mit sicherheit den wiederbeschaffungswert des Gegenstandes. Auch mit einer Rechtschutzversicherung. Denn die würde so einen fall sicherlich aufgrund zu hoher Kosten nicht übernemen, bzw vieleicht einmal aber dann würde sie den in anspruch nemer schnell wieder loswerden und ihn Kündigen.

Gruß
Nocthor

Bleibt nur noch die Frage in wie weit es sich lohnt wegen 10
Euro zum Anwalt zu rennen. Die Kosten hierfür …

… können vom Verkäufer gem. §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB als Verzugsschaden ersetzt verlangt werden. Eben.

Levay

Ok, das ist ein argument. Ist aber denke ich mir mal eine sehr langwierige sache und kostet viel nerven und Zeit. Wenn man das jedesmal auf diese art machen würde mit Anwalt usw. dann wäre das ein fulltime Job.

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Ok, das ist ein argument. Ist aber denke ich mir mal eine sehr
langwierige sache und kostet viel nerven und Zeit. Wenn man
das jedesmal auf diese art machen würde mit Anwalt usw. dann

…würden sich weniger Leutchen erlauben, geltendes Recht zu ignorieren.
Spätestens, wenn sie an Stelle einer berechtigt eingeforderten 10€ Reparatur nun die Anwaltskosten UND die Reparatur zu zahlen haben.

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