Frage zu Garantieleistungen

Von: , Frage gestellt am Do, 15. Mai 2008

Hallo

Gesetzt dem Fall ein Kunde möchte ein defektes Gerät dessen Defekt unter die Garantie fällt ersetzt bekommen...

Der richtige Ansprechpartner ist doch der Händler bei dem die Ware gekauft wurde?

Wenn dem so ist, welche Möglichkeiten hat der Kunde einen Händler dazu zu bringen auf das Problem einzugehen? Bspw. könnte der Händler das Problem durchaus wahrgenommen haben aber einfach nicht reagieren.

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frage zu Garantieleistungen

    Morgen! Der richtige Ansprechpartner ist doch der Händler bei dem die
    Ware gekauft wurde?
    [FAQ:1152] einfach draufklicken und lesen.

    Stefan

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Frage zu Garantieleistungen

      Danke soweit.

      Der Käufer hat also gewisse Rechte bei einem Mangel. Wie aber kann er diese auch durchsetzen?

      Das Recht alleine nützt dem Käufer erst mal gar nichts wenn der Verkäufer sich "tot stellt".

      Muß sich der Käufer in einem solchen Fall einen Anwalt aufsuchen? Das ist in vielen Fällen als würde man mit Kanonen auf Spatzen schiessen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Frage zu Garantieleistungen

        Abend! Der Käufer hat also gewisse Rechte bei einem Mangel. Wie aber
        kann er diese auch durchsetzen?
        Wie sonst auch, Faustrecht oder doch den Anwalt. :-) Das Recht alleine nützt dem Käufer erst mal gar nichts wenn
        der Verkäufer sich "tot stellt".
        Korrekt, daher ist eine Rechtschutz mittlerweile ein wichtige
        Versicherung. Muß sich der Käufer in einem solchen Fall einen Anwalt
        aufsuchen?
        Was sonst? Das ist in vielen Fällen als würde man mit Kanonen
        auf Spatzen schiessen.
        Das ist genau das worauf diese Typen spekulieren. 10 Millionen mal
        10 Euro sind 100mio!

        Stefan

        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Frage zu Garantieleistungen

          Bleibt nur noch die Frage in wie weit es sich lohnt wegen 10 Euro zum Anwalt zu rennen. Die Kosten hierfür überschreiten mit sicherheit den wiederbeschaffungswert des Gegenstandes. Auch mit einer Rechtschutzversicherung. Denn die würde so einen fall sicherlich aufgrund zu hoher Kosten nicht übernemen, bzw vieleicht einmal aber dann würde sie den in anspruch nemer schnell wieder loswerden und ihn Kündigen.

          Gruß
          Nocthor

          • Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
            Re^5: Frage zu Garantieleistungen

            Bleibt nur noch die Frage in wie weit es sich lohnt wegen 10
            Euro zum Anwalt zu rennen. Die Kosten hierfür ...
            ... können vom Verkäufer gem. §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB als Verzugsschaden ersetzt verlangt werden. Eben.

            Levay

            • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
              Re^6: Frage zu Garantieleistungen

              Ok, das ist ein argument. Ist aber denke ich mir mal eine sehr langwierige sache und kostet viel nerven und Zeit. Wenn man das jedesmal auf diese art machen würde mit Anwalt usw. dann wäre das ein fulltime Job. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 3 Tagen 2 hilfreich
              Re^7: Frage zu Garantieleistungen

              Ok, das ist ein argument. Ist aber denke ich mir mal eine sehr
              langwierige sache und kostet viel nerven und Zeit. Wenn man
              das jedesmal auf diese art machen würde mit Anwalt usw. dann
              ...würden sich weniger Leutchen erlauben, geltendes Recht zu ignorieren.
              Spätestens, wenn sie an Stelle einer berechtigt eingeforderten 10€ Reparatur nun die Anwaltskosten UND die Reparatur zu zahlen haben.

      • Antwort von nach 3 Tagen 2 hilfreich
        Re^3: Frage zu Garantieleistungen

        Muß sich der Käufer in einem solchen Fall einen Anwalt
        aufsuchen? Das ist in vielen Fällen als würde man mit Kanonen
        auf Spatzen schiessen.
        Das ist genau die Einstellung, wegen der es sich der Verkäufer leisten kann, einfach gar nichts zu tun. Ihm passiert ja sowieso nichts.

        Levay

      • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Frage zu Garantieleistungen

        Der Käufer hat also gewisse Rechte bei einem Mangel. Wie aber
        kann er diese auch durchsetzen?

        Das Recht alleine nützt dem Käufer erst mal gar nichts wenn
        der Verkäufer sich "tot stellt".
        Frist setzen, schriftlich, per Einschreiben. Muss der Käufer in einem solchen Fall einen Anwalt
        aufsuchen? Das ist in vielen Fällen als würde man mit Kanonen
        auf Spatzen schiessen.
        Das sehe ich anders. Wenn es z.B. um einen 10€ Gegenstand ginge, dann würde ich trotzdem einen RA aufsuchen, denn mir ginge es dann nicht mehr nur um die 10€, sondern auch um eine "Bestrafung" des unmöglichen Verhaltens des Verkäufers.

        Klar, ich kenne Leute, die rennen wegen jedem Pipifurz zum Anwalt. Das muss ja nun auch nicht immer sein. Ein Brief, den man sachlich-freundlich verfasst, hilft oft Wunder. Oder bei Nachbarschaftsstreitigkeiten einfach mal ein freundliches Gespräch.

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