Wenn man ein Auto in die Werkstatt gibt und ganz klar und unter Zeugen sagt, dass ein Rechnungsbetrag über 100 Euro unbedingt telefonisch vorher abgesprochen werden muss und dann kein Anruf erfolgt und die Rechnung dann 260 Euro ist…
Ist das o.k.
Darf sowas sein???
Wenn man ein Auto in die Werkstatt gibt und ganz klar und
unter Zeugen sagt, dass ein Rechnungsbetrag über 100 Euro
unbedingt telefonisch vorher abgesprochen werden muss und dann
kein Anruf erfolgt und die Rechnung dann 260 Euro ist…
Ist das o.k.
Darf sowas sein???
Gibt es da Rechtssprechungen???
Normalerweise sollte hier ein Kostenvoranschlag (auf Anfrage des Kunden) gemacht werden, auf dieser Grundlage gibt es Rechtssprechung, ohne Kostenvoranschlag wirds schwierig.
Hallo,
es kommt ein wenig drauf an, was genau gemacht wurde. Wenn die Reparatur dazu diente, das Fahrzeug verkehrstauglich zu machen, das Fahrzeug ohne die Reparatur also gar nicht vom Hof gedurft hätte o.ä. könnte die Sache okay sein - die Werkstatt hätte objektiv von einem entsprechenden Wunsch des Kunden ausgehen können.
Wenn die Reparatur dazu diente, das Fahrzeug verkehrstauglich zu
machen, das Fahrzeug ohne die Reparatur also gar nicht vom Hof
gedurft hätte o.ä. könnte die Sache okay sein - die Werkstatt
hätte objektiv von einem entsprechenden Wunsch des Kunden
ausgehen können
Das Folgende ist eine rein persönliche Stellungnahme (wir gehen da vermutlich konform):
Wenn ich mit der Werkstatt abgemacht habe, dass ich angerufen werde, wenn die Reparaturkosten x Euro zu übersteigen drohen, erwarte ich, dass man mich anruft und auch nicht im Falle einer „lebensnotwendigen“ Reparaturmaßnahme Mutmaßungen über meinen Willen anstellt (ob es sich beim diskutierten Fall um eine solche „unumgängliche“ Maßnahme gehandelt hat, steht dahin). Hält sich die Werkstatt nicht an diese Abmachung, ist das, ungeachtet einer rechtlichen Bewertung, schlechtes Geschäftsgebaren.
Extrembeispiel: Bringe ich ein praktisch wertloses Vehikel zur Reparatur, in der Hoffnung, dass es nach Investition von 100 Talern noch ein letztes Mal durch den TÜV kommt, möchte ich nicht, dass es ungefragt für 1000 Euro instand gesetzt wird, nachdem sich auf der Hebebühne ungeahnte Mängel an für die Fahrsicherheit relevanten Teilen offenbart haben. Lieber bringe das lahmende Töff für’n Hunni zum Abdecker.
Aus dem Bauch heraus möchte ich meinen, dass das Nichteinhalten einer Anrufvereinbarung bei um 160% höheren Kosten ähnlich zu betrachten sei wie ein um 160% übertroffener einfacher (also als Geschäftsgrundlage, nicht - wie ein garantierter Voranschlag - als Vertragsbestandteil wirkender) Kostenvoranschlag (über dessen absehbare wesentliche Überschreitung - als wesentlich gelten wohl regelmäßig bereits wenige -zig Prozent - ein Handwerker seinen Auftraggeber ja ebenfalls in Kenntnis zu setzen hat).
Der Threadersteller sollte sich vermutlich fragen, ob die Reparatur (und die damit einhergegangenen Kosten) unvermeidlich waren. Falls ja, könnte er sich zwar noch eine Weile über die doofe Werkstatt, müsste sich aber nicht um „verlorene“ 160 Euro ärgern.