mich würde einmal interessieren, inwiefern ein Überplakatieren von kleinformatigen Plakaten, welche von einem kommerziellen Plakatierunternehmen auf deren Platten (Eigentum des Unternehmens) auf einem Gebiet, für welches das Unternehmen eine Genehmigung zum Plakatieren hat, der Überplakatierende jedoch auch (natürlich jedoch nicht auf den Platten der Firma), für strafrechtlich relevante Konsequenzen hat und inwiefern das Überplakatieren welche Bestrafung nach sich ziehen kann?
ich würde gerne die Frage auf eine etwas andere Sachlage ändern:
Der Überplakatierte hat keine Genehmigung zum Anbringen von Platten, der Überplakatierer hat eine Genehmigung. Die Überplakatierung an sich als Sachbeschädigung wäre also meine Frage.
Der Überplakatierte hat keine Genehmigung zum Anbringen von
Platten, der Überplakatierer hat eine Genehmigung. Die
Überplakatierung an sich als Sachbeschädigung wäre also meine
Frage.
Also hat der erst Kleber eine Sachbeschädigung begangen (gegenüber den ursprünglich dort vorhandenen Plakaten oder auch gegenüber dem Plakatflächenbesitzer, wenn noch gar nichts geklebt war), die durch den zweiten ‚repariert‘ wurde. Richtig?
Schadensersatzansprüche des unerlaubt Klebenden sind hier imho völlig auszuschließen - er hätte eh’ keine Möglichkeit gehabt, seine Plakate abzulösen und anderweitig zu verwenden.
Gruß
loderunner
Firma A hängt Plakate auf eigenen Plakatträgern auf, auf einem genehmigungspflichtigen Areal, hat jedoch keine Genehmigung dafür.
Firma A sieht ihre eigenen Plakate durch Plakate der Gruppe B überklebt.
Gruppe B hat grundsätzlich die Genehmigung auf dem Areal eigene Plakate anzubringen, bestreitet aber die Plakate überklebt zu haben ( es wären „Dritte“ gewesen).
Firma A stellt Schadensersatzansprüche gegenüber Gruppe B, da Plakate der Gruppe B die Plakate der Firma A verdecken.
Hallo,
welcher Schaden ist Firma A denn entstanden? Wie hoch sind die Gegenansprüche von Firma B, die für die Genehmigung bezahlt haben?
Gruß
loderunner (ianal)