Internetrecht - geschützte Namen und Begriffe

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand von euch helfen, via guggel konnte ich zu dem Thema nichts befriedigendes finden.

Jeder Hinz und Kunz kann sich ja gegen Zahlung einer Gebühr Begriffe, Namen, usw. schützen lassen.
Wie kann man herausfinden, ob man solche geschützte Begriffe auf einer Internetseite verwendet? (außer man hat ne Abmahnung in der Hand)

Es geht nicht um Marken, sondern vielmehr um Worte aus dem allgemeinen Sprachgut, von denen man plötzlich hört, der Begriff sei geschützt.
Kann ich hier eigentlich ein reales Beispiel schreiben oder verstosse ich dann schon gegen dieses Schutzrecht?

Als Beispiel also: Kann sich jemand „Fischers Fritz fischt frische Fische!“ irgendwie schützen lassen und dann anschließend alle Seitenbetreiber dieses Satzes abmahnen?

Ein Urheberrecht kann es ja wohl nicht sein, schließlich hat derjenige das Wort nicht erfunden. Beim dpma zu suchen bringt auch nix, ist ja keine Marke oder doch?

Wäre für hilfreiche Antworten dankbar.

cu
gk

Hallo,

wenn es um geschützte Begriffe und Phrase geht handelt es sich um sogenannte Wortmarken bzw. in sehr seltenen Fällen um echte Urheberrechte (allerdings nur bei längeren Texten/Phrasen).

Dabei kann auch nicht irgendetwas einfach mal so auf die schnelle geschützt werden, nur weil man gerade Lust dazu hat.

Der Schutzantrag muss die Voraussetzungen für eine Markeneintragung erfüllen.

Ist eine Marke eingetragen, informiert man sich selbstverständlich am besten beim DPMA.

Auch Abmahnungen flattern einem nicht sofort ins Haus, da selbst bei der Verwendung eines geschützten Slogans noch andere Voraussetzungen hinzutreten müssen. Wenn ein privater auf seiner privaten Homepage oder Blog in einem Text „Da werden Sie geholfen“ verwendet dürfte das kaum zu einer berechtigten Abmahnung führen.

Viele Grüße
Bernhard