Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand von euch helfen, via guggel konnte ich zu dem Thema nichts befriedigendes finden.
Jeder Hinz und Kunz kann sich ja gegen Zahlung einer Gebühr Begriffe, Namen, usw. schützen lassen.
Wie kann man herausfinden, ob man solche geschützte Begriffe auf einer Internetseite verwendet? (außer man hat ne Abmahnung in der Hand)
Es geht nicht um Marken, sondern vielmehr um Worte aus dem allgemeinen Sprachgut, von denen man plötzlich hört, der Begriff sei geschützt.
Kann ich hier eigentlich ein reales Beispiel schreiben oder verstosse ich dann schon gegen dieses Schutzrecht?
Als Beispiel also: Kann sich jemand „Fischers Fritz fischt frische Fische!“ irgendwie schützen lassen und dann anschließend alle Seitenbetreiber dieses Satzes abmahnen?
Ein Urheberrecht kann es ja wohl nicht sein, schließlich hat derjenige das Wort nicht erfunden. Beim dpma zu suchen bringt auch nix, ist ja keine Marke oder doch?
Wäre für hilfreiche Antworten dankbar.
cu
gk