Auf fremde Rechnung telefonieren

Hallo,

mal angenommen, jemand hat in seiner alten Wohnung das Telefon nicht abgemeldet und blockiert so die Leitung für seinen Nachmieter. Der Nachmieter telefoniert dann über diesen Anschluss. Wer muss die Rechnung zahlen: Der Nachmieter, der telefoniert oder der Vormieter, der den Vertrag bei der Telefongesellschaft hat?

LG, Liz

Hallo

Hallo,

mal angenommen, jemand hat in seiner alten Wohnung das Telefon
nicht abgemeldet und blockiert so die Leitung für seinen
Nachmieter. Der Nachmieter telefoniert dann über diesen
Anschluss. Wer muss die Rechnung zahlen: Der Nachmieter, der
telefoniert oder der Vormieter, der den Vertrag bei der
Telefongesellschaft hat?

Natürlich ist der Vetragsinhaber zur Zahlung verpflichtet.Er kann sich das Geld dann vom Nutzer wieder einfordern…

LG, Liz

LG
Mikesch

Wer muss die Rechnung zahlen?

Natürlich ist der Vetragsinhaber zur Zahlung verpflichtet.Er
kann sich das Geld dann vom Nutzer wieder einfordern…

Hallo,
fordern kann man immer. Bei den Gesprächskosten sehe ich da auch eine Chance. Bei den Grundgebühren bin ich mir da aber nicht so sicher.
Grüße
Ulf

Wer muss die Rechnung zahlen?

Natürlich ist der Vetragsinhaber zur Zahlung verpflichtet.Er
kann sich das Geld dann vom Nutzer wieder einfordern…

Hallo,
fordern kann man immer. Bei den Gesprächskosten sehe ich da
auch eine Chance. Bei den Grundgebühren bin ich mir da aber
nicht so sicher.

Wieso sollte der Vetragsinhaber die GG nicht zahlen müssen,sondern nur die G-Kosten?

Grüße
Ulf

LG
Mikesch

Wer muss die Rechnung zahlen?

Natürlich ist der Vetragsinhaber zur Zahlung verpflichtet.Er
kann sich das Geld dann vom Nutzer wieder einfordern…

Hallo,
fordern kann man immer. Bei den Gesprächskosten sehe ich da
auch eine Chance. Bei den Grundgebühren bin ich mir da aber
nicht so sicher.

Wieso sollte der Vetragsinhaber die GG nicht zahlen
müssen,sondern nur die G-Kosten?

Hallo,
es ging um die Forderung gegen den Nutzer.
Grüße
Ulf

Hallo Liz,

auf den gesamten Gebühren bleibt zunächst einmal der Anschluß-Inhaber
sitzen…denn er ist der Vertragspartner des Telekommunikations-Unternehmens…

Meldet er den Anschluß nicht ab,ist das grob gesagt seine „Dummheit“…

Gleichzeitig hat er allerdings auch einen rechtlichen Anspruch gegen den
Unberechtigten Nutzer…

Wobei hier allerdings das Problem auftauchen würde (sofern man nicht einen sogenannten „Ungekürtzen Einzelverbindungsnachweis“ beantragt hat)
dem „Nachnutzer“ diese Nutzung auch nachzuweisen…