Hallo,
nehmen wir mal an, ein Kind lebt bei der Mutter. Der Vater hat auch das Sorgerecht. Der Vater hat die Kinder jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag abends. Da beide Eltern nie verheiratet waren, gibt es kein richterliches Urteil - sondern wird seit einigen Jahren einfach so gehandhabt.
Jetzt fällt dem Vater auf einmal ein, dass er die Kinder erst am Montag morgen zurückbringen möchte. Gegen den Willen der Mutter verfährt er einfach so. Außerdem ist dies nicht zum Wohle der Kinder. Viel früheres Aufstehen; Schulsachen und -verpflegung hat der Vater nicht im Griff.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte in solch einem Fall die Mutter?
Gruß h.