Hallo,
Ab welcher Größe beginnt das Urhebergesetz bei Grafiken. Man kann ja auf einen Pixel kein Urheberrecht einklagen oder !?
Wie sieht es mit kleineren Grafiken (bzw. Symbolen) aus so 15x15px ?
Hat dazu jemand ahnung? Konnte im Internet leider nichts passendes finden.
Gruß
XzenTorXz
Hallo,
Ab welcher Größe beginnt das Urhebergesetz bei Grafiken. Man
kann ja auf einen Pixel kein Urheberrecht einklagen oder !?
Wie sieht es mit kleineren Grafiken (bzw. Symbolen) aus so
15x15px ?
Hat dazu jemand ahnung? Konnte im Internet leider nichts
passendes finden.
ich schon: http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
Man muss sich von der Vorstellung lösen, dass alles wie in einer DIN Norm in den Gesetzes niedergeschrieben ist. Ob eine 15x15px Grafik eine für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe besitzt, muss im Zweifelsfall ein Gericht auslegen.
Gruß
S.J.
ich schon:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
Man muss sich von der Vorstellung lösen, dass alles wie in
einer DIN Norm in den Gesetzes niedergeschrieben ist. Ob eine
15x15px Grafik eine für den Urheberrechtsschutz erforderliche
Schöpfungshöhe besitzt, muss im Zweifelsfall ein Gericht
auslegen.
Gruß
S.J.
Danke für die Antwort, das hat mir schonmal weitergeholfen.
Gruß
XzenTorXz