Ruhestörung durch Rasenmähen

Hallo,

angenommen, man wird von jemandem wegen Ruhestörung durch Rasenmähen angezeigt (Mähzeit ca. 21:00 Uhr), wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter eine Geldstrafe auferlegt bekommt? Spielt es dabei eine Rolle, wenn die anzeigende Person unter Androhung körperlicher Gewalt die Unterlassung erzwingen wollte? Die Unterlassung erfolgte daraufhin auch sofort, es wurde im Vorwege nicht „normal“ um Unterlassung gebeten.

Hallo,
hier steht etwas dazu:
http://www.juraforum.de/lexikon/Ruhest%C3%B6rung
Gruss
Rainer

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