Hallo,
inwieweit gilt die Unterschrift unter einen Kaufvertrag (im Laden, nicht online), ohne dass schon Ware ausgehändigt/ausgeliefert, die Lieferung angekündigt wurde oder Geld geflossen ist, wenn zunächst keine AGBs mitgeliefert wurden, obwohl das im Vertrag steht?
Kann man von einem solchen Vertrag zurücktreten oder ihn widerrufen?
Freue mich über jede Info 
Snarky
Hallo Snarky,
grundsätzlich gilt „pacta sunt servanda“ Verträge sind einzuhalten. Dabei ist die abstrakte Verpflichtung gegenseitig Leistungen zu erbringen grundsätzlich unabhängig davon, ob, wann und wie die Leistung erbracht werden.
Auch der Mangel an AGB stellt den Vertrag nicht in Frage, da AGB nur Abweichungen von den geseztlichen Regelungen in den vom Gesetz erlaubten Fällen darstellen. Soweit diese bei Vertragsschluss nicht vorliegen, sind diese nicht Vertragsinhalt geworden. Das worüber sich die Parteien geeinigt haben, z.B. Lieferung eines Kasten Bier für 12 EUR allerdings schon.
Rücktritts und Widerrufsrechte fallen mir bei einem Kauf im Laden erst mal keine ein, solange man davon ausgeht, dass der Vertrag nicht in irgendeiner Weise mangelhaft ist.
Viele Grüße
Bernhard
Hallo Bernhard,
vielen Dank für die Info. Jetzt weiß ich wenigstens Bescheid.
Viele Grüße
Snarky