Zahlungswilligkeit

moin zusammen,

ich hab gerade mit nem freund gewettet, dass es möglich ist, bei forderungen von unternehmen oder auch behörden das bereits eingeleitete (außergerichtliche) mahnverfahren zu unterbrechen bzw. sogar gänzlich zu beenden, wenn man einen geringen betrag (ich vermutete ca. 20 euro) einzahlt und dies dem gläubiger entsprechend mitteilt.

habe ich die wette gewonnen?

bitte nur antworten posten, die mich als sieger dastehen lassen :wink:

danke im voraus

olaph

hatte ich gerade vergessen: in diesem zusammenhang kam auch die frage auf, ob seitens des gläubigers eine angebotene ratenhöhe abgelehnt werden kann. wenn also z. b. 1000 euro offenstehen, der schuldner daraufhin monatliche raten von 50 euro anbietet und auch bereits die erste rate gezahlt hat, kann der gläubiger dann auf höheren raten bestehen? oder die ratenzahlung gänzlich ablehnen und auf sofortige zahlung des gesamtbetrages bestehen?

nochmal danke!

olaph

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Hallo Olaph,

deine Rechtsauffassung trifft nicht zu. Der Gläubiger muss sich auf keine Ratenzahlungen einlassen. Wenn das gerichtliche Mahnverfahren oder die aussergerichtliche Forderungsbeitreibung läuft, reduziert sich die Forderung entsprechend, ändert aber nichts daran, dass der Gläubiger das Verfahren auch weiterhin betreiben kann.

In der Praxis lassen sich die meisten Gläubiger auf Ratenzahlungen ein, sie müssen es aber von Rechts wegen nicht. Die Einwilligung ist freiwillig.

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