Hallo erst Mal,
dies ist mein erster Beitrag hier und ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Zuerst mal eine kleine „Legende“:
Bruder A ist am 16.05.2008 um 2 Uhr morgens verstorben - ALG II-Empfänger geschieden, keine Kinder, lebte mit seiner Lebensgefährtin in seiner Mietwohnung in S.
Bruder B - verheiratet, 4 Kinder (volljährig), Geringverdiener, lebt mit seiner Frau in einer Mietwohnung etwa 50 km von S. entfernt.
Bruder C - geschieden, 4 Kinder (volljährig), Geringverdiener, lebt mit seiner Lebensgefährtin in einer Mietwohnung etwa 90 km von S. entfernt.
Schwester D - verheiratet, 2 Kinder (1 und 5 Jahre), ALG II-Empfängerin lebt mit ihrem Mann und den Kindern in einer Mietwohnung etwa 18 km von S. entfernt.
Die Lebensgefährtin des Bruders A und der Ehemann der Schwester D sind ebenfalls ALG II-Empfänger. Die Ehefrau des Bruders B ist Geringverdienerin mit Zuschüssen der ARGE, die Lebensgefährtin des Bruders C Geringverdienerin.
Die Eltern der Geschwister A, B, C und D sind verstorben.
Zum Fall:
Schwester D rief am Morgen des 16.05.2008 gegen 7 Uhr ihre Brüder B und C bei der Arbeit an und teilte mit, dass der Bruder A in der Nacht um 2 Uhr verstorben sei.
Als Bruder C am Abend nach Feierabend zurückrief teilte Schwester D mit, dass ihr Ehemann in der Zwischenzeit den Mietvertrag des A auf seine Lebensgefährtin umschreiben ließ, ihr das gesamte Inventar überlassen wurde und das Auto (älterer Gebrauchtwagen, Wert und Verkaufspreis nicht bekannt) des A an die Schwester der Lebensgefährtin verkauft wurde. Die Beerdigung sei ebenfalls schon in die Wege geleitet.
Auf dem Konto des verstorbenen A sei „kein Cent“ gewesen.
In einem Telefonat zwischen den Brüdern B und C stellte sich heraus, dass B die gleichen Informationen erhalten hatte.
In einem weiteren Telefonat teilte D mit, dass B und C sich überlegen müssen, wie sie die Beerdigungskosten aufbrächten, da D ja ALG II-Empfängerin sei.
Fazit:
Es wurde alles (Vermögensveräußerung, Beerdigung) über die Köpfe der Brüder B und C hinweg entschieden. Sie wurden vor vollendete Tatsachen gestellt.
D (bzw. ihr Mann) hat das gesamte Wohnungsinventar des A verschenkt und sein Auto verkauft.
Es wurde keine Rücksprache mit den Brüdern gehalten, sondern alles ohne deren Wissen veranlasst.
Nun behauptet D mittellos zu sein, so dass die Brüder alle anfallenden Kosten tragen müssen.
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Meines Wissens sind alle Geschwister zu jeweils einem Drittel zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet. Sollte die Erbmasse des Verstorbenen und das Vermögen der Geschwister nicht ausreichen die Bestattungskosten zu tragen kann man Antrag auf Erstattung von Bestattungskosten beim Sozialamt stellen, der im Normalfall auch bis zur Höhe einer einfachen Bestattung übernommen wird.
Da aber die „mittellose“ D bereits das Eigentum des A (Wohnungsinventar) verschenkt und sein Auto verkauft hat und die Bestattung organisiert hat ohne Rücksprache mit den anderen zu halten ist in meinen Augen die Sachlage anders.
In meinen Augen hätte man B und C am „Erbe“ beteiligen müssen.
Gemeinsame Überlegungen über den Verbleib des Wohnungsinventars und den Verkauf des Autos sowie die Bestattung hätten unternommen werden müssen.
Nun die eigentliche Frage:
Was können B und C in dieser Situation tun?
Danke, dass ihr euch den langen Text durch gelesen habt und schon mal vielen Dank für eure Hilfe!
LG
DnM