Erstberatung kostenpflichtig?

Hi all,
ich streite gerade mit einem Kollegen über folgenden (wirklich völlig) fiktiven Fall.

Person A macht sich selbständig und geht zu Steuerberater 1 um sich anzuhören was der so verlangt, bzw. leisten kann.
Person A entscheidet sich jedoch für einen anderen Steuerberater.

Nun stellt Steuerberater 1 eine Rechnung über 180€ für eine Erstberatung.
Er beruft sich auf StGebVO §21 worin die Höhe des Beratungshonorars geregelt ist.

Meine Frage: Darf ein Steuerberater ohne zu irgendeinem Zeitpunkt auf irgendwelche Kosten hinzuweisen etwas berechnen?

Mein Vergleich in der Diskussion war:„Ich zahle doch auch im Supermarkt keine Beratung, nur weil ich was über Tomaten gefragt habe und dann nix gekauft habe.“

Greetz
Nick

Der Vergleich hinkt natürlich, weil im Supermarkt die Beratung ja nur den (Kauf-)Vertrag vorbereiten soll, beim Steuerberater(!) die Beratung(!) aber eben schon zum eigentlichen Gegenstand der Geschäftsbeziehung gehört.

Nach überwiegende Ansicht ist der Vertrag mit dem Steuerberater ein Dienstvertrag, und für Dienstverträge bestimmt § 612 BGB:


(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.


Levay

Erstberatung kostenpflichtig?
Danke schonmal!

Nach überwiegende Ansicht ist der Vertrag mit dem
Steuerberater ein Dienstvertrag, und für Dienstverträge
bestimmt § 612 BGB:

Ab welchem Moment hat man denn einen Vertrag mit dem SB?
Schon ab dem Moment wo man den anruft und sagt:„Hey ich komm vorbei, erklär Dir was ich vorhab und dann nennst Du mir den Preis.“

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn
die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung
zu erwarten ist.

Muss man als Kunde „erwarten“, daß einen das was kostet? Ich meine der Supermarktvergleich ist nicht sooo passend, aber kann man vom Otto Normalbürger die Kenntnis der StGebVO vorraussetzen?

Hallo!

Muss man als Kunde „erwarten“, daß einen das was kostet? Ich
meine der Supermarktvergleich ist nicht sooo passend, aber
kann man vom Otto Normalbürger die Kenntnis der StGebVO
vorraussetzen?

Grundsätzlich ja, da sich auch Otto Normalbürger in der Regel nicht auf die Unkenntnis des Gesetzes berufen kann. Außerdem wäre das in diesem Zusammenhang auch rechtlich unlogisch - sollte der Steuerberater gratis arbeiten müssen, nur weil Otto Normalbürger den Tarif nicht kennt?

Eine andere Frage ist, ob es aus unternehmerischer Sicht für einen Steuerberater klug ist seine Mandanten mit Rechnungen zu überraschen. Bei Anwälten kommt das ja auch nicht allzu selten vor und ich persönlich finde das eine Unsitte.

Gruß
Tom

OT Transparenz
Hallo!

sollte der Steuerberater gratis arbeiten müssen, nur weil Otto
Normalbürger den Tarif nicht kennt?

Es wär doch mal eine tolle Idee, das die ihre Kosten draußen vor
der Tür aushängen müssen (so wie Gaststätten).

Zumindest für dieses alltäglich Zeugs wie Erstberatung.

Gruß
Stefan

sollte der Steuerberater gratis arbeiten müssen, nur weil Otto
Normalbürger den Tarif nicht kennt?

Das Problem ist ja nicht, daß man den Tarif(also Höhe des Entgelts)nicht kennt, sondern daß man doch niemals auf die Idee kommt, daß ein (Verkaufs-)Gespräch, in dem es ja schliesslich darum geht erstmal rauszufinden was die Geschichte kostet, überhaupt was kosten kann.

Darauf muss der SB doch hinweisen, noch dazu wenn jemand sich schon als totaler Laie ankündigt.