Hallo Wissende,
bin bei recherchen über folgendes gestolpert:
Ein Mann verschenkt an seine Tochter einen Betrag X, er verstirbt und setzt Sohn A als Alleinerben ein, sagen wir mal es ist noch ein 5-stelliger Bargeldbetrag da, sowie eine Immobilie. Sohn X ist pflichtteilsberechtigt und hat, da die 10-Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist, eine Plichtteilsergänzungsanspruch. Nun habe ich gelesen, daß Sohn X diesen Anspruch beim Erben geltend machen muß. Kann das sein, der hat ja von diesem Geld nichts erhalten?
Bin mal gespannt auf Eure Antworten.
Danke
Tina