Pflichtteilsergänzungsanspruch

Hallo Wissende,

bin bei recherchen über folgendes gestolpert:

Ein Mann verschenkt an seine Tochter einen Betrag X, er verstirbt und setzt Sohn A als Alleinerben ein, sagen wir mal es ist noch ein 5-stelliger Bargeldbetrag da, sowie eine Immobilie. Sohn X ist pflichtteilsberechtigt und hat, da die 10-Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist, eine Plichtteilsergänzungsanspruch. Nun habe ich gelesen, daß Sohn X diesen Anspruch beim Erben geltend machen muß. Kann das sein, der hat ja von diesem Geld nichts erhalten?

Bin mal gespannt auf Eure Antworten.

Danke
Tina

Hallo,

der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist gegenüber dem Begünstigten geltend zu machen. Der kann und ist oft identisch mit dem Erben, muss es aber nicht sein, wie dein Beispiel zeigt.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

danke für Deine Antwort.

Gruß
Tina

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