Abzocke beim Arzt

Hallo,
angenommen jemand geht wegen starker Nackenschmerzen zu seinem Arzt, dieser injiziert eine Spritze gegen die Schmerzen, welche von der Krankenkasse bezahlt wird. Als keine Besserung eintritt empfiehlt der Arzt eine andere Spritze, die allerdings privat bezahlt werden muß, sagt allerdings nicht wieviel sie kostet. Diese hilft auch nicht, was der Patient dem Arzt beim nächsten Termin mitteilt. Daraufhin bittet der Arzt den Patienten den Nacken frei zu machen, tastet kurz ab und verabreicht ungefragt die nächste kostenpflichtige Spritze. Als der Patient zur Anmeldung geht wird Ihm gesagt, dass er einen Betrag von 60€ zu entrichten hätte. Der Patient ist verärgert und will das Geld nicht bezahlen, was kann er tun?

dass er einen Betrag von 60€ zu entrichten hätte. Der Patient
ist verärgert und will das Geld nicht bezahlen, was kann er tun?

Die 60 € bezahlen und sich weiter ärgern.

dass er einen Betrag von 60€ zu entrichten hätte. Der Patient
ist verärgert und will das Geld nicht bezahlen, was kann er tun?

Die 60 € bezahlen und sich weiter ärgern.

Danke für deine konstruktiven Beitrag! Sehr lustig!

Danke für deine konstruktiven Beitrag! Sehr lustig!

und wahr ist es auch noch. Dem fiktiven Patienten wurde doch mitgeteilt, dass er die Spritze selber bezahlen muss. Dann hätte er auch fragen können, was das Ding kostet. Jetzt wurde er behandelt, dann muss er auch bezahlen.

Ralph

Hallo,

also der Patient hat eine Spritze bekommen, die von der KK bezahlt wurde.
Die hat keine Besserung gebracht.(Zeitraum, Wirkdauer?)
Dann hat der Patient eine weitere Spritze (wann) bekommen, die nicht von der KK bezahlt wird.
Diese hat auch nnicht gewirkt…
Beim nächsten Termin hat der P. zum Dr. gesagt, dass diese selbstbezahlte Spritze auch nichts gebracht hat.
Und er hat ihm trotzdem wieder eine von diesen privat zu bezahlenden Spritzen verabreicht?
Ich wiederhole das nochmal weil ich denke meine Vorschreiber haben da vielleicht was falsch verstenden…oder ich jetzt)

Wie ging das Gespräch denn nach der Mitteilung dass die erste private Spritze hat nicht gewirkt weiter? Hat der Arzt nicht gesagt, dass es eine Weile dauert oder, dass für eine optimale Wirkung mehrere Anwendungen notwendig sind oder irgendwas in diese Richtung? In den seltensten Fällen zaubert eine Injektion alle Beschwerden auf einmal weg.

Wäre ein Gespräch mit dem Arzt nicht möglich gewesen? Was ihn dazu bewogen hat, nochmal ein privat zu begleichendes Mittel zu verwenden? War es denn überhaupt das Selbe?

Wenn ich mich nicht irre muß der Arzt die Einwilligung um Spritzen geben zu können vom Patienten einholen, weil genaugenommen ist eine Injektion mittels Spritze eine Körperverletzung…die Frage ist, ob man dieses Faß wirklich aufmachen will.

http://209.85.129.104/search?q=cache:21eAiSTcVwAJ:ww…
Wobei das auch anders aufgefasst werden kann:
http://www.juraforum.de/forum/t155060/s.html

Da würde ich als Patient lieber nochmal das Gespräch mit dem Arzt suchen.

Gruß
Maja

Danke für deine konstruktiven Beitrag! Sehr lustig!

… und hilfreich ist er auch noch. Nicht jede unerwartete Geldforderung ist Abzocke. Es ist vielleicht nicht optimal in Deinem Sinne gelaufen, aber die Forderung des Arztes ist berechtigt, da beißt die Maus keinen Faden ab.

Hallo,

Danke für deine konstruktiven Beitrag! Sehr lustig!

und wahr ist es auch noch. Dem fiktiven Patienten wurde doch
mitgeteilt, dass er die Spritze selber bezahlen muss. Dann
hätte er auch fragen können, was das Ding kostet. Jetzt wurde
er behandelt, dann muss er auch bezahlen.

Das ist doch Quatsch - könnt ihr nicht lesen? Die zweite Spritze wurde UNGEFRAGT verabreicht. Es wäre
nur interessant zu wissen, ob zwei Mal das gleiche Medikament gespritzt wurde und jede davon 30 Euro
kostet. Dann würde ich nur 30 Euro zahlen (und mich trotzdem ärgern…)

Viele Grüße

Das ist doch Quatsch - könnt ihr nicht lesen? Die zweite
Spritze wurde UNGEFRAGT verabreicht. Es wäre
nur interessant zu wissen, ob zwei Mal das gleiche Medikament
gespritzt wurde und jede davon 30 Euro
kostet. Dann würde ich nur 30 Euro zahlen (und mich trotzdem
ärgern…)

Viele Grüße

Hallo Chili,
vielen Dank für deine Antwort! Genau das ist der Punkt. Es wurde zwei mal das selbe Medikament gespritzt, je Spritze 30€. Obwohl der der Patient gesagt hat, dass die erste Spritze nicht geholfen hat, sollte er sich auf den Hocker setzen wurde kurz abgetastet und dann gespritzt ohne vorher gefragt zu werden, ob er eine zweite überhaupt will. Das ist doch nicht in Ordnung, oder doch? Und dann wird am Empfang direkt die Hand aufgehalten und gesagt das macht dann 60 € für zwei! Wenn sie wenigstens geholfen hätten wäre es ja noch o.k., aber er hat immernoch Schmerzen.

Viele Grüße

Hallo,
kann der Patient denn beweisen, dass nur nach der Erlaubnis für eine Spritze gefragt wurde? Kann er sich auch genau daran erinnern, dass nur nach einer einzigen Spritze und nicht nach einer Behandlung mit diesem Mittel (die ja durchaus aus mehreren Spritzen bestehen kann) gefragt wurde?

Btw., daran zu glauben, dass nach einer einzigen Spritze alles wieder gut ist, finde ich persönlich etwas blauäugig. Aber das ist natürlich o.T.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

kann der Patient denn beweisen, dass nur nach der Erlaubnis
für eine Spritze gefragt wurde?

müsste nicht eher der Arzt beweisen, dass nach der Erlaubnis für mehrere gefragt wurde? Schließlich stellt der Arzt eine Forderung, außerdem kann man ja nicht beweisen, dass etwas nicht passiert ist.

Gruß
Sue

Hallo!

Der Patient als unmündiges Lamm, der alles mit sich machen lässt? Warum frägt der Patient nicht erst, was er denn gespritzt bekommt? Oder lauert heute schon der Arzt mit der aufgezogenen Spritze hintern Kreuz und haut sie einem rein, sobald man den Raum betritt?

Gruß
Falke

Hallo Lars,

vor einer Behandlung, die Privat bezahlt werden soll (sog. IGeL-Leistung), ist der Arzt ist zu einer genauen
Aufklärung über Umfang und Kosten verpflichtet. Arzt und Patient schließen darüber dann einen
schriftlichen Behandlungsvertrag ab. Diese muss vom Patienten unterschrieben werden.
Ansonsten kann der Arzt kein Honorar einfordern! Weitere Infos findest Du hier:
http://www.vertragsarztrecht.net/50122295621081e1e/5…

gruß,
tina

Das ist doch Quatsch - könnt ihr nicht lesen? Die zweite
Spritze wurde UNGEFRAGT verabreicht. Es wäre

Bist Du noch nie beim Arzt gewesen ? Fragt der Dich vor jedem Handgriff, ob er das tun soll, oder behandelt er dich so, wie er es für richtig hält ?

Hallo,

müsste nicht eher der Arzt beweisen, dass nach der Erlaubnis
für mehrere gefragt wurde?

Offensichtlich hat sich der Patient nicht gewehrt.

Schließlich stellt der Arzt eine Forderung,

Stimmt. Aber das Spritze-geben wird ja gar nicht bestritten.

außerdem kann man ja nicht beweisen, dass etwas
nicht passiert ist.

Warum denn das nicht - durch Zeugen zum Beispiel?

Gruß
loderunner

Hallo,

Bist Du noch nie beim Arzt gewesen ? Fragt der Dich vor jedem
Handgriff, ob er das tun soll, oder behandelt er dich so, wie
er es für richtig hält ?

Was hast du denn für Ärzte. Meine Ärzte reden mit mir. Mein Zahnarzt fragt mich vor jeder Behandlung, ob er mir erklären soll, was er macht, oder ob ich das nicht möchte.
Ich war letzte Woche beim Fädenziehen nach einer OP. War auf dem Rücken, d.h. ich konnte nichts sehen. Mir wurde VORHER jeder Handgriff erklärt, allerdings war sie beim Fadenziehen zu schnell und sie hat sich danach entschuldigt, dass sie nicht vorher Bescheid gegeben hat.

Mit anderen Worten: Ja, Ärzte kommunizieren normalerweise mit ihren Patienten. Weshalb mir das UP auch etwas verwunderlich vorkam: Der Arzt hat die Spritze ohne Vorwarnung in den Rücken gejagt?
Wenn dem so wäre, hätte mich dieser Mediziner sowieso zum letzten Mal gesehen.

Gruß
Elke

Hallo,

was soll die Polemik? Ich verstehe auch nicht, wie ein Arzt ohne vorher einen Ton zu sagen einem Patienten eine Spritze geben könnte / sollte, allein schon weil der Schreck (und damit verbundene Bewegungen) einer unerwarteten Injektion zu Verletzungen führen könnten, das war aber nicht meine Frage.

Der Arzt behauptet, es gäbe das Einverständnis für 2 Spritzen, die der Patient selbst bezahlen soll. Der Patient behauptet, das Einverständnis galt nur für eine. Der Arzt will die zweite Spritze auch bezahlt bekommen und deswegen meine Frage: muss nicht eher der Arzt beweisen, dass der Patient zwei Spritzen zugestimmt hat?
Das hat nichts mit unmündigen Lämmern zu tun sondern folgt dem Grundsatz, dass jemand, der eine Forderung stellt seinen Anspruch zu beweisen hat.

Gruß
Sue

Hallo,

Ich verstehe auch nicht, wie ein Arzt
ohne vorher einen Ton zu sagen einem Patienten eine Spritze
geben könnte / sollte, allein schon weil der Schreck (und
damit verbundene Bewegungen) einer unerwarteten Injektion zu
Verletzungen führen könnten, das war aber nicht meine Frage.

Diesen Punkt würde ich mal zu gänze in die Welt der Märchen verbannen. Schließlich wird die Einstichstelle zuvor noch mit Desinfektionsmittel gereinigt, was in der Regel wohl von 99,99999% der Patienten bemerkt/gefühlt wird.

Das hat nichts mit unmündigen Lämmern zu tun sondern folgt dem
Grundsatz, dass jemand, der eine Forderung stellt seinen
Anspruch zu beweisen hat.

Stillschweigende Zustimmung

Gruß
Falke