hallo an alle,
kann mir jemand sagen, wie hoch die kosten für das beschwerdeverfahren bei einem streitwert von 55.000,- euro sind? und wo kann ich das nachlesen?
es eilt leider!
danke für eure hilfe
hallo an alle,
kann mir jemand sagen, wie hoch die kosten für das beschwerdeverfahren bei einem streitwert von 55.000,- euro sind? und wo kann ich das nachlesen?
es eilt leider!
danke für eure hilfe
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie hoch die kosten für das
beschwerdeverfahren bei einem streitwert von 55.000,- euro
sind? und wo kann ich das nachlesen?
Das kommt darauf an,
Gruß
Dea
Hallo Dea,
danke für die schnelle reaktion! es geht um eine zwangsvollstreckungssache- speziell um eine wertfeststellungsbeschluss, gegen den die beschwerde eingelegt wurde.
danke
kann mir jemand sagen, wie hoch die kosten für das
beschwerdeverfahren bei einem streitwert von 55.000,- euro
sind? und wo kann ich das nachlesen?Das kommt darauf an,
- in welchem Rechtsgebiet wir uns befinden und
- gegen was Beschwerde eingelegt wird
Gruß
Dea
Hmm, ist mir ehrlich gesagt etwas peinlich, weil ich gerade letzte Woche über eine solche Beschwerde nach § 74a V ZVG entschieden habe, es aber nicht mehr weiß.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es eine Festgebühr nach dem GKG gibt (der Forderungswert in der Zwangsvollstreckung wird eigentlich nur im Einstellungsverfahren genommen), die also streitwertunabhänhig ist. Deren Höhe kenne ich daher natürlich nicht.
Steht aber in jedem ZVG Kommentar (bzw. einer Anlage zum GKG).
Sorry, genauer gehts nett.
Gruß
Dea
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ich wusste nicht, dass es bei beschwerden um streitwerte geht!? nun hat in diesem fall die mit beschwerdeentscheidung betraute instanz(LG) einen streitwert festgelegt! nach anlage 1 nr.2241 GKG ist eine fixum mit 100 euro und faktor 1,0 angegeben. warum also streitwert? mir ist die systematik nicht klar. in welchem preisrahmen können sich die kosten bewegen?
vielen dank für die hilfe!!!
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Die Streitwertfestsetzung dient nur der anwaltlichen Tätigkeit. Der Rechtsanwalt des Beschwerdeführers oder ggf. auch derjenige der Gegenseite muss ja einen Streitwert haben, nachdem er abrechnen kann.
Die Verfahrenskosten sind also tatsächlich fix, die Anwaltskosten orientieren sich am Streitwert. Wie hoch die jetzt aber sind, kann ich nicht sagen, da ich mich damals als angestellter Anwalt nie mit der Abrechnung beschäftigt habe.
Gruß
Dea
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natürlich! wiso ich selbst nicht drauf gekommen bin? d.H, gerichtskosten 100 euro, da kein anwalt vorhanden, fallen da keine kosten an. damit war es das?
hmmm…
danke nochmals für deine hilfe dea!
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