Diebesgut verkauft und gekauft

Hallo!
Ich habe mal eine Frage zu folgendem hypothetischen Fall:
Ein Fahrrad wurde von einer Person über eine Zeitungsannonce verkauft (dabei ist unklar, ob diese Person das Fahrrad gestohlen hat oder es selber von einer vierten Person gekauft hat).
Der Käufer, der das Fahrrad über die Annonce gefunden und gekauft hat, besitzt keinen Beleg oder Beweis über den Kauf.
Der ursprüngliche Besitzer, dem das Fahrrad vor einiger Zeit gestohlen worden war, kann nicht beweisen, dass ihm das Fahrrad mal gehört hatte (außer einen Beleg über ein im Supermarkt in großer Stückzahl erhältliches Fahrrad).
Was wird in so einem Fall normalerweise gemacht bzw. wie ist die rechtliche Lage dazu? Weiß das jemand?

viele Grüße, Ann

Das Fahrrad gehört demjenigen, dem es gestohlen wurde. Er kann auf Herausgabe klagen, muss aber sein Eigentum oder, wenn seit dem Diebstahl noch kein Jahr vergangen ist, seinen früheren Besitz beweisen. Kann er das, wie du sagst, nicht, kann er seinen Anspruch faktisch nicht durchsetzen.

Falsch bleibt wohlgemerkt die Behauptung, dass das Fahrrad nur sein Eigentum „war“. Daran ändert sich nichts, weil man an gestohlenen Sachen auch dann kein Eigentum erwerben kann, wenn man gutgläubig ist (§ 935 BGB).

Levay

Hallo

Ein Fahrrad wurde von einer Person über eine Zeitungsannonce
verkauft (dabei ist unklar, ob diese Person das Fahrrad
gestohlen hat oder es selber von einer vierten Person gekauft
hat).

Es ist aber sicher, dass es ein gestohlenes Fahrrad ist?

Der Käufer, der das Fahrrad über die Annonce gefunden und
gekauft hat, besitzt keinen Beleg oder Beweis über den Kauf.

Er müsste aber doch die Telefonnummer des Verkäufers haben. Vielleicht hat er die sich irgendwo notiert. Oder die müsste sich wenigstens feststellen lassen, wenn der Käufer noch weiß, in welcher Zeitung wann diese Annonce gestanden hat. Oder ist das so lange her?

Der ursprüngliche Besitzer, dem das Fahrrad vor einiger Zeit
gestohlen worden war, kann nicht beweisen, dass ihm das
Fahrrad mal gehört hatte (außer einen Beleg über ein im
Supermarkt in großer Stückzahl erhältliches Fahrrad).

Woher weiß er denn so genau, dass genau dieses Fahrrad seins ist?

Glaubt der Käufer ihm denn, dass es sein gestohlenes Fahrrad ist?
Kennen sich der Käufer und der Eigentümer eigentlich persönlich?

Was wird in so einem Fall normalerweise gemacht bzw. wie ist
die rechtliche Lage dazu? Weiß das jemand?

Die rechtliche Lage wurde schon gesagt, das ist auch mein Wissensstand. Was normalerweise gemacht wird, weiß ich nicht. Ich denk, so ein Fall kommt selten vor.

Viele Grüße
Simsy

Ergänzend hierzu noch etwas zum Thema der möglichen Rechtsfolge für den Käufer gestohlener Ware:

http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html

Hallo Simsy!
Zu deinen Fragen:
Ja, es ist sicher, dass es sich um eine gestohlenes Fahrrad handelt.
Ja, die Telefonnummer des Radverkäufers ließe sich feststellen, allerdings gibt es keinen Verkaufsbeleg o.ä. für die Übergabe.
Der Besitzer des Fahrrades hat diesen an Änderungen (Sattel, Räder) erkannt, die er ursprünglich an dem Fahrrad vorgenommen hatte.
Nein, der Käufer glaubt ihm nicht, da der Besitzer keine Beweise vorbringen kann. Es gibt zwar einen Kaufbeleg, aber dort ist keine Rahmennummer o.ä. Merkmale des Fahrrades vermerkt.
Nein, Käufer und Eigentümer kennen sich nicht.

Vielen lieben Dank soweit für eure Antworten!
Grüße, Ann

Hallo

Der Besitzer des Fahrrades hat diesen an Änderungen (Sattel,
Räder) erkannt, die er ursprünglich an dem Fahrrad vorgenommen
hatte.

Ach so, und daher weiß der Eigentümer (nicht Besitzer; besitzen tut das Fahrrad im Moment ja der Käufer) auch, dass das sein gestohlenes Fahrrad sein muss. - Gibt es eventuell daran noch Änderungen, die man nicht direkt sehen kann? Oder gibt es Leute, die diese Änderungen bezeugen könnten? Evtl. könnte er ja damit glaubhaft machen, dass es sein Fahrrad ist.

Hat er damals sein Fahrrad bei der Polizei als gestohlen gemeldet? Wenn ja, dann könnte er ja als Zeuge zu dem Fall aussagen. Dann muss sich die Polizei jedenfalls irgendwie damit beschäftigen. Was dabei allerdings rauskommt, das weiß ich nicht, aber ich denke, das wird schlimmstenfalls NICHTS sein.

Wenn nicht, könnte er es ja auch immer noch als gestohlen melden. Ich denk, es ist recht glaubwürdig, dass sich die meisten wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg diese Mühe sparen, und dass deswegen die Anzeige so spät kommt.

Viele Grüße
Simsy